Streit in Radevormwalder Unterkunft Geldstrafe gegen 26-jährigen Mann wegen Streiterei mit Messerangriff

Radevormwald · Einem 26-jährigen Mann aus dem Iran, der seit vier Jahren in Deutschland lebt, wurde vorgeworfen, sich mit einem befreundete Mann unter Alkohol- und Marihuana-Einfluss so sehr gestritten zu haben, dass er den Freund mit einem Küchenmesser verletzt habe.

 Die Justitia ist das Symbol der Gerichtsbarkeit.

Die Justitia ist das Symbol der Gerichtsbarkeit.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Wenn Drogen im Spiel sind, können auch Freundschaften schnell nichts mehr wert sein. Dann kann es zu Streitereien kommen, die, je nachdem, wie aufgeheizt die Stimmung ist, auch eskalieren und vor dem Amtsrichter enden können. So geschehen Anfang des Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Radevormwald.

Einem 26-jährigen Mann aus dem Iran, der seit vier Jahren in Deutschland lebt, wurde vor dem Amtsgericht vorgeworfen, sich mit einem befreundete Mann unter Alkohol- und Marihuana-Einfluss so sehr gestritten zu haben, dass er den Freund mit einem Küchenmesser verletzt habe. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen äußern, tat dies mit Hilfe eines Dolmetschers auch. „Wir haben uns angeblickt und schon ging es los. wir haben uns geschlagen, gegenseitig. Ich war so betrunken und wollte doch eigentlich nur mit ihm reden“, sagte der 26-Jährige. Nachdem zwei andere Anwesende dazwischengegangen waren, weil auch der Geschädigte ein Messer gehabt habe, sei er in die Küche gegangen, wo er selbst ein Messer gefunden habe. Damit habe er den Freund dann zurückattackiert und sich zudem selbst verletzt. „Und dann ist schon die Polizei gekommen“, sagte der Angeklagte.

Worüber sie sich denn gestritten hätte, schließlich seien sie doch befreundet gewesen, wollte der Richter wissen. „Wir waren wie Brüder, haben drei Jahre im gleichen Zimmer gelebt“, bestätigte der Mann. Aber dann habe er ein anderes Zimmer bekommen und gedacht, dass der Freund das veranlasst habe. „Darüber war ich sauer und verletzt“, sagte der Angeklagte. Er habe den anderen nicht verletzen wollen, es tue ihm leid, und er wisse auch nicht, wie es dazu gekommen sei, fügte er noch an. Dabei wirkte er sehr niedergeschlagen, auch als er berichtete, dass er im Anschluss an den Vorfall in die Psychiatrie nach Marienheide gekommen war, wo er zwei Wochen bleiben musste. Ob er denn noch Drogen nehme, wollte der Richter wissen. „Nein, das Krankenhaus hat mir empfohlen, eine Suchtberatung aufzusuchen. Ich trinke und rauche nicht mehr, bin aber in ärztlicher Behandlung und bekomme Medikamente.“ Es wäre nie so weit gekommen, sagte der Angeklagte, wenn sein Freund nicht zuerst ein Messer gehabt hätte.

Aus Sicht des Geschädigten zeigte sich ein etwas anderes Bild. „Ich bin aus meinem Zimmer gegangen und wollte zur Toilette. Da saß der Angeklagte und hat mich angepöbelt. Ich habe darauf gesagt: Du bist betrunken, wir reden morgen. Wir sind doch Freunde“, sagte der Geschädigte. Daraufhin sei er vom 26-Jährigen angegriffen worden. Das Messer sei jedoch zuerst von dem Angeklagten geführt worden. „Er war aber so betrunken, dass er sich dabei selbst verletzt hat.“ Ob die beiden noch einmal im nüchternen Zustand darüber geredet hätten, wollte der Richter wissen. „Ich bin ihm noch einmal bei der Diakonie begegnet, wo ich wegen einer anderen Angelegenheit war. Da habe ich ihm gesagt, dass ich nichts mehr mit ihm zu tun haben wollte“, antwortete der Geschädigte.

Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme tauchte noch ein weiteres Messer mit Blutflecken auf. Das war jedoch nicht die Tatwaffe. „Wie kam das Blut ans Messer?“, fragte der Richter, wobei die Antwort, dass dies wohl beim Aufräumen nach dem Vorfall passiert sei, weder dem Staatsanwalt noch dem Richter einleuchtete. Auch ein weiterer Zeuge, der in einer Fortsetzungsverhandlung geladen wurde, brachte nicht mehr Licht ins Dunkel. Der Richter entschied gegen den Angeklagten und verurteilte ihn wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro.

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