Sanierungen in Radevormwald CDU möchte Anlieger nun entlasten

Radevormwald · Nachdem sich unter anderem SPD-Landtagsabgeordneter Sven Wolf gegen hohe Anliegerkosten in Rade stark gemacht habe, signalisiert nun sein CDU-Kollege Jens-Peter Nettekoven Verbesserungen.

 Die Bahnstraße muss dringend saniert werden. Doch das kostet Geld.

Die Bahnstraße muss dringend saniert werden. Doch das kostet Geld.

Foto: Stefan Gilsbach

(s-g) Das Thema der Anliegerbeiträge bei Straßenbaumaßnahme interessiert viele Betroffene – auch in Radevormwald, wo die Sanierung der Bahnstraße in den vergangenen Monaten für Diskussionen gesorgt hatte. Die SPD hatte sich auf die Seite der betroffenen Bürger gestellt.

Nun signalisiert die CDU Verständnis für die Sorgen der Straßenlieger. Jens-Peter Nettekoven, Landtagsabgeordneter für Radevormwald, teilt mit: „Die Beitragszahler der Straßenausbaubeiträge werden künftig entlastet: Dazu stellt das Land jährlich 65 Millionen Euro im Haushalt bereit und schafft insbesondere die Möglichkeit zur überjährigen Bewirtschaftung dieses Haushaltstitels.“ Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.

Nettekoven: „Nach dem dringlichen Wunsch der Fraktion, die Beiträge des Kommunalabgabegesetzes zu verringern, hat die NRW-Koalition die bisherigen Höchstbeträge nach Mustersetzung halbiert. Insbesondere in finanzschwachen Kommunen würde sich die finanzielle Belastung der Beitragszahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern“.

 Nettekoven gibt dem politischen Gegner noch einen mit: „Die Versäumnisse der damaligen rot-grünen Landesregierung waren mitursächlich für die Gründung der Volksinitiative der Bürgerinnen und Bürger. Mit den drastischen Kürzungen und der damit einhergehenden Entlastung der Anlieger wird das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung wiederhergestellt.“

Die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung gebiete es, die Teilnahme am Förderprogramm des Landes für jede Kommune freizustellen. Beantrage eine Kommune jedoch für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, ist sie gehalten, nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranzuziehen, sondern eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge, die auch der unterschiedlichen Bemessung im Land wirksam entgegen wirkt.

Folgende neue Staffelung richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme und nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr: Anliegerstraßen: 40 Prozent, Haupterschließungsstraße 30 Prozent, Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege 10 Prozent, Parkstreifen und Gehweg: 40 Prozent; Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35 Prozent, Parkstreifen und Gehweg: 40 Prozent.

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