Veranstaltung in Radevormwald Stadt gegen Öffnung des Feierabendmarktes

Radevormwald · Die Verwaltung antwortet auf einen offenen Brief der Unabhängigen Wählergemeinschaft UWG und begründet, warum der Markt derzeit keine Chance hat.

 Der Start des Feierabendmarktes im Jahr 2018 war ein Erfolg, seither hatte die Veranstaltung ein festes Publikum – bis zur Corona-Pandemie.

Der Start des Feierabendmarktes im Jahr 2018 war ein Erfolg, seither hatte die Veranstaltung ein festes Publikum – bis zur Corona-Pandemie.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Die Stadtverwaltung hat auf einen Vorstoß der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) reagiert und spricht sich gegen die Wiedereröffnung des Feierabendmarktes aus. Die UWG hatte in einem offenen Brief an Bürgermeister Johannes Mans angeregt, den Markt wieder zu öffnen, was mit ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen möglich sein werde.

„Die Verwaltung sieht bei der aktuellen Lage der Corona-Pandemie keine Möglichkeit, in der Innenstadt eine solche Veranstaltung zu unterstützen und zu organisieren“, heißt es nun in einer Stellungnahme der Stadt zu diesem Thema. „Bis zum Ende vergangenen Jahres war der Feierabendmarkt vom alten Citymanagement mit Unterstützung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) organisiert worden. Es besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass auf der Marktfläche geforderte Mindestvoraussetzungen nicht eingehalten werden könnten.“ 

Die Stadt Radevormwald sei, nachdem sie eine Zeitlang vom Kreisgesundheitsamt als frei von offiziellen Coronafällen angesehen werden konnte, in den vergangenen Wochen die Kommune in Oberberg, die die höchste Anzahl an Infizierten aufweist. Betroffen davon seien Personen aus verschiedenen Bevölkerungskreisen, nicht nur Reiserückkehrer. Hinzu kommt eine größere Zahl an Personen, gegen die vom Kreisgesundheitsamt eine Quarantäneverfügung verhängt werden musste.

„Die Verwaltung, die für die Sicherheit und damit auch in Teilbereichen für die Gesundheit ihrer Bürger verantwortlich ist, sieht es deshalb als unverantwortlich an, zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Veranstaltung aktiv zu eröffnen. Verantwortlich wäre aktuell die WFG“, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.

Der Feierabendmarkt wird nach § 13 Absatz IV der Corona-Schutz-Verordnung wegen seines Treffpunkt-Charakters wie ein Dorf- oder Straßenfest eingestuft. Diese Veranstaltungen sind bis einschließlich 31. Oktober untersagt. Das trifft besonders deshalb zu, weil der Feierabendmarkt auf dem Marktplatz auf einem in Corona-Zeiten wegen des nötigen Abstands kleinen Areal veranstaltet würde. „Deshalb besteht die große Gefahr, dass die von der Verordnung geforderten Abstände nicht eingehalten werden“, so die Verwaltung.

Der beliebte Feierabendmarkt an Freitagabenden habe sich besonders dadurch ausgezeichnet, dass die Gäste nicht nur an den Ständen ihre Getränke und Speisen erworben haben, sondern sie diese auch im Umfeld bei einem Gespräch an Stehtischen und an Biergarten-Kombinationen verzehrt haben. Eine solche Veranstaltung werde deshalb anders eingeschätzt als ein Flohmarkt. Dort gebe es eine „Einbahnstraßen-Regelung“, nach der Besucher an den einzelnen Ständen nur eine kurze Zeit verweilen dürfen, um sich für einen Kauf zu entscheiden.

Die Einschätzung der Stadt decke sich mit der Meinung des Kreis-Ordnungsamtes, das darauf hinweist, Veranstaltungen dieser Art restriktiv zu bewerten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort