Amtsgericht Wipperfürth Spielsucht mit Internet-Betrug finanziert
Radevormwald · Um schnell an Geld zu kommen, hatte der Angeklagte Produkte angeboten, die Ware aber nie versendet. Der 36-jährige Radevormwalder wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.
Letztlich waren es immer wieder die Spielsucht und die damit verbundene chronische Geldnot, die einen heute 36-jährigen Radevormwalder über Jahre hinweg kriminell werden ließen. Sie brachten ihn in der Folge wiederholt vor den Richter und schließlich auch ins Gefängnis. Immerhin: Nach der Entlassung aus der Haft hielt sich der Familienvater dank eigener Einsicht vom Glücksspiel fern. Die schon brüchig gewordene Beziehung zu Frau und Kindern wollte er eben doch nicht auch noch aufs Spiel setzen.
Seitdem arbeitet er regelmäßig, auch wenn er nur eine Teilzeitstelle fand. Zur Aufstockung bekommt er Geld vom Job-Center. In der Freizeit engagiert er sich ehrenamtlich als Betreuer im Sportverein und in der Flüchtlingshilfe. „Er hat den Weg zurück in ein geregeltes bürgerliches Leben gefunden“: Das sagte sein Verteidiger über den Mann, der sich dennoch jetzt erneut als Angeklagter vor dem Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth verantworten musste.
Die Anklage lautete auf gewerbsmäßigen Betrug in sechs Fällen, begangen zwischen Herbst 2017 und Sommer 2018. Dieser Zeitraum lag noch vor der bislang letzten Verurteilung des 36-Jährigen zu einer Haftstrafe wegen ähnlich gelagerter Betrügereien.
Dabei hatte der Mann immer dieselbe Masche genutzt: Um möglichst schnell an Geld zu kommen, das er dann genauso schnell wieder verzockte, hatte er auch in den nun angeklagten Fällen Produkte aus der Unterhaltungselektronik auf Verkaufsportalen im Internet angeboten, von Interessenten das Geld dafür kassiert, die Ware aber nie an die Käufer versendet. Mehr als ein paar hundert Euro waren dabei aber nicht zusammengekommen, und die waren schnell wieder verspielt.
Der Radevormwalder legte gleich zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Wipperfürth nach dem Verlesen der Anklage ein Geständnis ab: „Das trifft alles so zu – und ich bereue es zutiefst.“ Wiederholungsgefahr sei diesmal aber nicht gegeben, denn er habe endgültig mit dem Spielen aufgehört. Das nahm das Gericht ihm auch ab, zumal auch die Bewährungshelferin nur Positives über den Familienvater berichtete: Er komme zu allen vereinbarten Terminen pünktlich, erfülle sämtliche Auflagen und Weisungen zuverlässig, und die Sozialprognose für ihn sei „stabil positiv“.
Vor diesem Hintergrund wurde unter Einbeziehung der letzten Verurteilung 2019 eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ausgesprochen, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Der 36-Jährige wird weiterhin der Bewährungshelferin unterstellt und muss in Ratenzahlungen den Schaden wiedergutmachen, also das Geld an seine früher von ihm geprellten „Kunden“ zurückbezahlen.
Begonnen hat er damit schon vor längerem, auch die Rückzahlungen laufen laut Bewährungshelferin regelmäßig und zuverlässig. Abschließender Kommentar des Richters nach der Urteilsbegründung: „Also hege ich nun wirklich die anscheinend ja doch berechtigte Hoffnung, dass wir uns hier nicht noch einmal wiedersehen.“ Antwort des Raders: „Versprochen – da kommt nix mehr!“