Radevormwalder kommt glimpflich davon Rauschgifthandel auf dem Radevormwalder Marktplatz

Radevormwald · Ein 19-jähriger aus Radevomrwald musste sich wegen Drogendelikte vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten. Als Strafe bekam er unter anderem 40 Sozialstunden.

 Der Richter verurteilte einen 19-jährigen Radevormwalder zu  40 Sozialstunden, ein Beratungsgespräch mit der Drogenberatung und Drogen-Screening-Tests.

Der Richter verurteilte einen 19-jährigen Radevormwalder zu 40 Sozialstunden, ein Beratungsgespräch mit der Drogenberatung und Drogen-Screening-Tests.

Foto: dpa/Uli Deck

(heka) Als schüchtern und zurückhaltend beschrieb der Vertreter der Jugendgerichtshilfe den 19-jährigen Radevormwalder. Trotz der nachgesagten Schüchternheit saß der junge Mann jetzt im Wipperfürther Amtsgericht auf dem Stuhl des Angeklagten. Statt sich um seine Ausbildung zu kümmern, hatte sich der junge Mann, der noch bei seiner Mutter lebt, mit Drogen beschäftigt. Bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2022 hatte die Polizei 11,9 Gramm Marihuana in seinem Zimmer gefunden. Zudem soll der 19-Jährige im September 2021 auf dem Radevormwalder Marktplatz jeweils ein Gramm des Rauschgifts an zwei junge Frauen verkauft haben. Der Angeklagte leugnete die Taten nicht. „Es stimmt so“, sagte er knapp, da er sich ansonsten zu den Vorwürfen nicht äußern wollte.

Weder konnte er eine Ausbildung vorweisen noch hatte er seine schulische Ausbildung am Berufskolleg beendet. „Wir werden jetzt zusammen mit dem Jobcenter die Perspektiven für seine Zukunft durchsprechen“, kündigte die Jugendgerichtshilfe an.

Der Staatsanwalt warnte den 19-jährigen vor einer Psychose mit ernsthaften Schäden, die ein regelmäßiger Drogenkonsum bei jüngeren Menschen auslösen kann. Um dem Angeklagten deutlich zu machen, dass das Gericht ein Auge auf ihn hat, forderte der Staatsanwalt als Strafe für den Besitz und den Handel mit Betäubungsmitteln 40 Sozialstunden, ein Beratungsgespräch mit der Drogenberatung und drei Drogen-Screening-Tests innerhalb der nächsten sechs Monate. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft schloss sich der Richter in seinem Urteil an. Die Sozialstunden soll der verurteilte Heranwachsende nach Möglichkeit in einer Einrichtung des Blauen Kreuzes absolvieren. „Es kann hilfreich sein, die Sozialstunden in einem Bereich zu absolvieren, wo Menschen Suchtprobleme haben“, sagte der Richter. „Jetzt ist der Zeitpunkt, die Kurve zu kriegen“, fügte er mahnend hinzu, zumal der Radevormwalder schon wegen Unterschlagung und sexuellem Missbrauchs von Kindern vorbestraft ist. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, erhält der 19-Jährige vier Wochen Arrest.

„Ich habe nicht viel zu sagen und nehmen die Sache an“, sagte der Angeklagte am Ende der Verhandlung, sichtlich erleichtert darüber, nach knapp 30 Minuten den Gerichtssaal wieder verlassen zu dürfen.

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