Verwaltung in Radevormwald Zu hohe Abwassergebühren abgerechnet?

Radevormwald · Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster müssen viele Kommunen in NRW die Abwasserkalkulation der vergangenen fünf Jahre überprüfen. FDP und Grüne und Radevormwald haken nun auch vor Ort nach.

 Ein Kanaldeckel auf der Rudolf-Harbig-Straße in Radevormwald. Die Politik möchte wissen, nach welchen Sätzen die Stadt das Abwasser abrechnet.

Ein Kanaldeckel auf der Rudolf-Harbig-Straße in Radevormwald. Die Politik möchte wissen, nach welchen Sätzen die Stadt das Abwasser abrechnet.

Foto: Nico Hertgen

Die Klage eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick könnte manchen Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch Kopfschmerzen bereiten. Der Mann hatte sich gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 in Höhe von knapp 600 Euro gewehrt. Die Sache kam vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Und dort entschieden die Richter nun: Der Bescheid war rechtswidrig und um 18 Prozent zu hoch ausgefallen.

Die Politik in Radevormwald möchte nun wissen, ob auch die Bürgerinnen und Bürger in der Bergstadt jahrelang zu hohe Gebühren bezahlt haben. Als erste Fraktion hakte in der vergangenen Woche die FDP bei der Verwaltung nach. Für die kommende Sitzung des Hauptausschusses haben die Liberalen eine Anfrage gestellt. Die Fraktionsvorsitzende Annette Pizzato bittet darin um Auskunft, „ob die Kalkulation der Abwassergebühren der Stadt Radevormwald den Kriterien des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster“ entsprächen.

Die Fraktion von Bündnis 90/Grüne zog am Montag nach. Deren Vorsitzende Elisabeth Pech-Büttner stellte ebenfalls die Anfrage an die Verwaltung, mit welchem Zinssatz die Stadt Radevormwald in den Jahren seit 2017 gerechnet habe. „Falls die Abwassergebühren mit einem zu hohen Zinssatz berechnet worden sind, sind die Abwasserbescheide mit einem Rechtsfehler behaftet und müssten als rechtswidrige Verwaltungsakte zurückgenommen werden“, schreibt die Politikerin. „Wir wird die Verwaltung verfahren?“

Wolfgang Scholl, Leiter der Stabsstelle der Stadt Radevormwald, teilte auf Anfrage unserer Redaktion mit, das Thema werde derzeit in der Kämmerei für den kommenden Hauptausschuss vorbereitet: „Darin werden die von der Politik gestellten Fragen beantwortet.“

Der Städte- und Gemeindebund hat auf das Urteil aus Münster reagiert und verweist darauf, dass nicht in jeder Stadt oder Gemeinde die Gebühren überhöht gewesen sein müssen. Es komme auf den Einzelfall an, genauer gesagt auf die kalkulatorische Abschreibung und den Zinssatz. „Allerdings muss durch die Änderung der Rechtsprechung seit dem 17. Mai 2022 eine Anpassung an die neuen Rechtvorgaben des OVG NRW erfolgen. Dieses betrifft insbesondere Gebührenbescheide, die ergangen sind und noch nicht bestandkräftig sind“, erläutert der Städte- und Gemeindebund in einer Pressemitteilung.

Ebenfalls reagiert auf das aktuelle Urteil hat der Verband Haus & Grund Rheinland/Westfalen. Dort rät man den Gebührenzahlern: „Wer kürzlich seinen Bescheid über die Abwassergebühren bekommen hat oder ihn demnächst noch erhält, sollte unbedingt Widerspruch dagegen einlegen.“ Dabei sollte man sich ausdrücklich auf das Urteil des OVG Münster beziehen, so der Verband und nennt auch gleich das Aktenzeichen: „9 A 1019/20“. Die Einspruchsfrist betrage einen Monat ab der Zustellung des Bescheides. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund, geht davon aus, dass die Kommunen die Gebühren nach dem Widerspruch aussetzen werden, bis eine Neuberechnung erfolgt ist. Er appelliert an die Kommunen, die ihre Abrechnungen noch nicht verschickt haben, jetzt auf keinen Fall abzuwarten, bis es neue Berechnungsregeln gibt: „Vermieter dürfen die Betriebskosten nur zwölf Monate lang gegenüber ihren Mietern abrechnen. Dazu brauchen Sie die Gebührenbescheide.“ Wenn die Stadtverwaltungen jetzt erstmal abwarten würden, drohten die Vermieter daher auf den Gebühren ihrer Mieter sitzen zu bleiben.

Ob das Urteil nun auch die Gebühren in Radevormwald betrifft, das wird sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 7. Juni, um 17 Uhr im Bürgerhaus zeigen. So mancher Bürger dürfte dieses Thema mit Interesse verfolgen.

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