Verhandlung gegen Radevormwalder Verfahren gegen Paketboten (36) eingestellt

Radevormwald · Ein Nachbar beobachtete, wie der Paketbote das Päckchen eines anderen Anbieters mitgenommen habe.

  Ein kurioser Fall um einen Paketboten kam nun in Wipperfürth vor Gericht.

Ein kurioser Fall um einen Paketboten kam nun in Wipperfürth vor Gericht.

Foto: ddp

Etwas kurios war der Fall eines 36-jährigen Mannes aus Radevormwald, der als Paketbote bei einem großen Paketdienstleisters arbeitet. Laut Anklage solle er Mitte Dezember des Vorjahres in den Wuppersiedlungen ein Paket seines Dienstleisters ausgeliefert haben und gleichzeitig ein Päckchen eines anderen Anbieters, das vor der Wohnungstür der Geschädigten abgelegt worden war, mitgenommen haben. Dabei war er von einem Nachbarn beobachtet worden, woraufhin die 32-jährige Geschädigte Anzeige erstattet hatte. Der Wert des Inhalts des entwendeten Päckchens habe bei rund 240 Euro gelegen; es habe sich, so die Geschädigte, die als Zeugin gehört wurde, um ein Weihnachtsgeschenk gehandelt haben. Dieses habe sie bei einem großen Online-Warenhaus bestellt.

Der 36-Jährige wurde von einem Anwalt vertreten, der sich für seinen Mandanten äußerte. „Eine konkrete Erinnerung an die Situation hat mein Mandant nicht. Aus den Unterlagen und Aufzeichnungen seines Arbeitgebers ergibt sich jedoch, dass er wohl vor Ort gewesen sein muss, da er damals Dienst hatte“, sagte der Anwalt. Der Angeklagte habe ihm mitgeteilt, dass es wohl üblich sei, dass Paketdienstleister Pakete auch von anderen Zulieferern mitnehmen würden, wenn diese offen abgelegt seien. „Die würden dann zurück ins Zentrallager gebracht werden, um dann für eine erneute Auslieferung neu sortiert zu werden. Da werden dann DHL-, Hermes-, UPS- oder Amazon-Pakete gesammelt“, sagte der Rechtsanwalt. Damit wolle er betonen, dass es sich bei der Tat keineswegs um den vorgeworfenen Diebstahl handele.

Das kam indes beim Vorsitzenden Richter nicht gut an. „Die Logik dahinter ist mir nicht ersichtlich. Deswegen habe ich beispielsweise eine Ablage-Vereinbarung unterzeichnet. Was nützt mir das, wenn ich ein Paket ablegen lasse, wenn es mir der nächste Paketdienst wieder mitnimmt?“, stellte der Richter eine rhetorische Frage. Wenn der Rechtsanwalt Wert darauf lege, könne man nun natürlich beim Online-Versandhändler anrufen, ob das besagte Päckchen dort wieder gelandet sei. „Wenn da aber eine abschlägige Antwort kommt, dann sage ich Ihnen direkt, dass ich nichts von einem Zufall hören will und dass eben dieses Päckchen auf dem Logistikweg irgendwo verschwunden sein soll…“, fügte der Richter an.

Es wurden zudem noch die beiden Zeugen geladen, zum einen die 32-jährige Geschädigte, zum zweiten der 42-jährige Nachbar, der die Situation beobachtet hatte. Die 32-Jährige, die mit Freund und dessen Großmutter in einem Haus wohnte, sagte, dass diese vom Angeklagten ein Paket entgegengenommen hatte. „Bei dem ersten Päckchen war sie wohl nicht schnell genug an der Tür“, sagte die 32-Jährige. Der Nachbar ergänzte, dass er beobachtet habe, dass der Paketbote zunächst mit einem Paket an die Tür gegangen sei, geklingelt habe, dann aber zunächst mit beiden Paketen wieder gegangen sei, weil keiner geöffnet habe. „Schließlich hat die Großmutter aber doch noch die Tür geöffnet, der Bote habe sein Paket abgegeben und sei mit dem Päckchen gegangen“, sagte der Zeuge.

Da die Geschädigte nach einem Kontakt mit dem Online-Warenhaus unmittelbaren Ersatz geliefert bekommen hatte und sonst keinen Schaden zu erdulden gehabt hatte -– von eben jenem Warenhaus seinerseits keinerlei Forderungen vorlagen, und der Angeklagte bislang nicht in Erscheinung getreten war – stellte der Richter unter Zustimmung der Staatsanwältin das Verfahren gegen den 36-Jährigen gegen eine Zahlung in Höhe von 600 Euro an das Jugendzentrum Horizont in Lindlar vorläufig ein.

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