Stadtentwicklung in Radevormwald Was tun gegen den Lärm auf der B 229?

Radevormwald · Naturschützer möchten die B 229 unter Umständen für Schwerlastverkehr sperren lassen. Auch über Tempo-30-Regeln wird gesprochen. Verwaltung und Landesbetrieb Straßenbau machen allerdings wenig Hoffnung.

 Kathi Hentzschel äußerte sich für den Nabu.

Kathi Hentzschel äußerte sich für den Nabu.

Foto: Meuter, Peter (pm)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wird in seiner kommenden Sitzung unter anderem über den Lärmaktionsplan für die Stadt beraten. Die Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände im Oberbergischen Kreis vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um für mehr Ruhe und weniger Stress für die Einwohner zu sorgen.

In einer Stellungnahme für die Ausschuss-Sitzung erklären Kathi Hentzschel für den Naturschutzbund (Nabu) sowie Elisabeth Pech-Büttner für die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und den Bergischen Naturschutzverein, dass „wesentlich mehr getan“ werden müsse, denn Lärm mache Menschen ab einer bestimmten Grenze krank.

Daher schlagen die Naturschützer unter anderem vor, „wenigstens den westlichen Teil der B 229 (bis zur Umgehung)“ auf Tempo 30 herabzusetzen. Eine weitere Forderung: „Kontrollierte nächtliche (22 bis 6 Uhr) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt“, um die „unerträgliche Lärmbelästigung durch frisierte volltönende (meist zweirädrige) Fahrzeuge zu unterbinden, die mit vollen Röhren und weit überhöhter Geschwindigkeit nachts speziell im Bereich der Schallschutzwände auf der Bundesstraße durch den Ort jagen.“ Auch Durchfahrtverbote für Schwerlastverkehr nach der Lärmemission des jeweiligen Fahrzeuges stehen auf der Liste der Forderungen.

Die Verwaltung macht den Antragstellern allerdings wenig Hoffnung, dass diese Anregungen umgesetzt werden und verweist auf die Einschätzungen der Landesbetriebes Straßen.NRW. Auf überörtlichen Straßen bündle sich der weiträumige und innerörtliche Verkehr und entlaste gleichzeitig die Wohngebiete. „Einer Geschwindigkeitsbegrenzung steht auf diesen Straßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Ausnahmen gebe es nur bei einer besonderen Gefahrenlage.

 Elisabeth Pech-Büttner vertritt die Auffassung des LNU.

Elisabeth Pech-Büttner vertritt die Auffassung des LNU.

Foto: Grüne

Eine Sperrung für Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße sei ebenfalls nach dem Gesetz kaum möglich. Hier zitiert die Stadt den Landesbetrieb: „Ein Ausschluss beziehungsweise ein Verbot einzelner Verkehrsarten würde der Bundesstraße die Eignung entziehen, zumindest für einen Teil des Verkehrs (Teilentziehung). Dies wäre mit der Einstufung als öffentliche Bundesstraße nicht zu vereinbaren. Daher kann die Anordnung eines Fahrverbots für den Lkw-Durchgangsverkehr im Zuge der B229 nicht erfolgen.“

Auch für den Einsatz von so genannten Flüsterasphalt bei künftigen Straßenarbeiten setzen sich die Naturschützer ein. Auch hier jedoch erklärt der Landesbetrieb, dass dies auf einer Bundesstraße als Ortsdurchfahrt nicht möglich ist. „Die Begründung erschließt sich mir nicht“, kommentiert Elisabeth Pech-Büttner. „In anderen Bundesländern ist so etwas möglich.“

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