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Corona-Impfungen Die „Ü 70“-Impfungen beginnen

Oberberg · Der Kreis schreibt in diesen Tagen zunächst Senioren an, die 1941 geboren wurden. Diese können sich ab dem 6. April einen Termin beim Impfzentrum geben lassen.

 Ab 6. April können Senioren des Jahrgangs 1941 einen Termin bei Impfzentrum machen.

Ab 6. April können Senioren des Jahrgangs 1941 einen Termin bei Impfzentrum machen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

(s-g) In NRW beginnt am 8. April die Impfung von Personen, die zwischen 70 und 79 Jahren alt sind, Ab dem 6. April können zunächst ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 1941 geboren wurden, ihren Impftermin für das Impfzentrum unter www.116117.de sowie telefonisch über die Service-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800 116 117 01 vereinbaren.

Die impfberechtigen Personen können einen gemeinsamen Termin mit ihrem Lebenspartner bzw. ihrer Lebenspartnerin vereinbaren. Deren Alter spielt dabei keine Rolle.

Der Oberbergische Kreis schreibt die Senioren jahrgangsweise an und informiert sie über das Impfangebot. Zunächst erhalten Personen, die im Jahr 1941 geboren wurden, Post. Die Briefe wurden am Mittwoch versandt. Das Land NRW sieht die jahrgangsweise Einladung und zudem eine jahrgangsweise Freischaltung der Buchungsmöglichkeiten vor, um eine Überlastung des Terminbuchungssystems der Kassenärztlichen Vereinigung zu verhindern.

Weiterhin können folgende Personen einen Termin im Impfzentrum vereinbaren:

• Personen über 80 Jahren, Anmeldung unter den oben gemeldeten Nummern.

• Personen, die aufgrund ihres Berufs in der Priorisierungsgruppe 1 oder 2 berücksichtigt werden. Bei diesen verläuft die Terminvereinbarung unter www.obk.de/impftermin.

Mit einem Erlass eröffnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und zudem die Möglichkeit, vorerkrankten Personen, die nach der Corona-Impfverordnung in der Priorisierungsgruppe 2 genannt werden, ein Impfangebot zu machen. Das ist allerdings nur möglich, wenn bislang zugewiesene Impfstoffkontingente nicht vollständig genutzt werden können. Außerdem gilt die Regelung nur bis zum 6. April, weil dann die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen durch die niedergelassene Ärzteschaft beginnt.

Über 1500 vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits im Vorfeld an das oberbergische Impfzentrum gewandt und ein entsprechendes Attest vorgelegt. „Wir werden versuchen, berechtigten Personen, die ihre Priorisierung bereits erfolgreich nachgewiesen haben, ein Impfangebot zu machen. Hierfür steht nur ein begrenztes Impfstoff-Kontingent bis zum 6. April bereit. Wir werden deshalb leider nicht alle Personen bedienen können, die sich gemeldet haben“, sagt Ralf Schmallenbach, Leiter des Gummersbacher Impfzentrums.

Er bittet zugleich um Verständnis und Geduld: „Im Oberbergischen Kreis fallen etwa 20.000 Personen aufgrund einer Vorerkrankung in die Priorisierungsstufe 2. All diesen Menschen unter den jetzigen Voraussetzungen kurzfristig ein Impfangebot zu machen, ist leider nicht möglich.“

Ralf Schmallenbach weist darauf hin, dass das Land die Impfung der vorerkrankten Personen zudem ab dem 6. April auch in den Arztpraxen vorsieht. Zur Impfung oder der Ausstellung eines entsprechenden Attestes sollten sich die Bürgerinnen und Bürger zunächst an ihren Haus- oder Facharztpraxis wenden.

(s-g)
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