Bürgermonitor für Radevormwald Beschwerde über holprige Gullydeckel auf der B 229

Radevormwald · Unebenheiten irritieren Verkehrsteilnehmer, die im Stadtgebiet über die Bundesstraße fahren. Der Landesbetrieb Straßenbau kündigt an, die Straßenmeisterei noch einmal den Sachverhalt prüfen zu lassen.

 Viele Bürger empfinden die Gullydeckel als sehr „holprig“.

Viele Bürger empfinden die Gullydeckel als sehr „holprig“.

Foto: Stefan Gilsbach

Wer über die Bundesstraße 229 im Radevormwalder Stadtgebiet fährt, der erlebt neuerdings an einer bestimmten Stelle, nahe der Fußgängerbrücke zwischen der Straße Am Gaswerk und der Lindenstraße, einen „Hopser“. Dort sind jüngst Gullydeckel neu in die Fahrbahn integriert worden, und manche Bürger sind der Meinung, dass dabei etwas unprofessionell vorgegangen wurde.

Eine BM-Leserin, die ihren Namen nicht gerne in der Zeitung lesen möchte, hat sich über die „Hubbel“ am Bürgermonitor beschwert. „Ich habe mich auch mit anderen Bürgern darüber unterhalten, alle sagen: Das geht ja gar nicht!“ Am Ende, so befürchtet die Radevormwalderin, müsse man an dieser Stelle auch noch Tempo-50-Schilder aufstellen wie auf dem Wupperviadukt der B 229 bei Krebsöge. Dort hat der Landesbetrieb Straßenbau seit Monaten das Tempo gedrosselt, weil es wegen der Unebenheiten auf der Fahrbahn der Brücke zu Schäden an Autos kommen könnte. Rainer Herzog, Sprecher der regionalen Niederlassung des Landesbetriebs, erklärt, dass man Hinweisen von Verkehrsteilnehmern natürlich stets nachgehe. Streckenwarte kontrollierten regelmäßig den Zustand von Straßen und Radwegen. „Wir haben die Kollegen der Straßenmeisterei auf die von Ihnen beschriebene Problematik hingewiesen“, erklärt Herzog auf Anfrage unserer Redaktion. Zunächst müsse geklärt werden, ob der Kanal im Verantwortungsbereich der Behörde liege. „Wenn das der Fall ist, werden wir den Schaden begutachten und gegebenenfalls die erforderlichen Reparaturen erledigen lassen“, verspricht der Sprecher des Landesbetriebes. Das könne allerdings dauern, erfahrungsgemäß bis zu acht Wochen, da die ausführende Firma eine entsprechende Liste abzuarbeiten habe.

(s-g)
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