Erneuter Betrug in Radevormwalder Geschäftsstelle Gleiche Filiale, gleiche Betrugsmasche

Radevormwald · Eine Bewährungsstrafe erhielt nun vor dem Amtsgericht Wipperfürth ein Angestellter für die Veruntreuung von Firmengeldern. Es war bereits der zweite große Betrugsfall in der Radevormwalder Hörakustiker-Geschäftsfiliale.

 Unglaublich, aber wahr – zum zweiten Mal in Folge gab es in der Radevormwalder Filiale eines Hörgeräte-Akustikers einen Betrugsfall durch einen Mitarbeiter.

Unglaublich, aber wahr – zum zweiten Mal in Folge gab es in der Radevormwalder Filiale eines Hörgeräte-Akustikers einen Betrugsfall durch einen Mitarbeiter.

Foto: Monique De Caro/Monique De Caro,info@moniquedeca

Schwer gebeutelt und schon ein zweites Mal über den Tisch gezogen wurde der Inhaber eines Fachgeschäfts für Hörgeräte in Radevormwald. Dem Firmeninhaber war bereits durch die Machenschaften eines Mitarbeiters zwischen 2014 und 2017 ein Schaden von fast 25.000 Euro entstanden. Dessen Nachfolger, ein Hörgeräteakustiker-Meister aus Ratingen, hatte zwischen Februar 2018 und Mai 2019 ebenfalls Firmengelder in nicht unerheblicher Höhe veruntreut. Der 42-jährige Angeklagte musste sich dafür nun vor dem Richter und den Schöffen am Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

Ihm wurde vorgeworfen in 22 Fällen Bargeldzahlungen der Kunden für verkaufte Hörgeräte, Ladestationen oder Hörgeräteversicherungen in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Die Geldbeträge reichten von 300 Euro für Versicherungen bis zu 4900 Euro für hochwertige Geräte. Dabei erstellte der Mitarbeiter statt Angebote Rechnungen, die der Ratinger später im Warenwirtschaftssystem mit dem Vermerk „Versorgung abgebrochen“ storniert hatte. In Wirklichkeit hatte er die Geräte aber nach der Testphase an die Kunden verkauft und das Geld für sich behalten. Dem Unternehmen ist dabei ein Schaden von insgesamt 60.200 Euro entstanden.

Zu dem Betrugsvorwürfen wollte sich der Angeklagte nicht selbst äußern. Er ließ jedoch seinen Verteidiger sprechen, der die Taten für seinen Mandanten vollumfänglich einräumte.

„Mein Mandant ist von Reue getragen und möchte sich entschuldigen“, betonte der Anwalt. Er sei durch eine gescheiterte Selbstständigkeit in eine finanzielle Notlage geraten und habe aus dieser Situation heraus eine falsche Entscheidung getroffen. Aufgrund einer vorangegangenen Insolvenz und der daraus entstandenen Kontopfändung könne der Angeklagte den Schaden derzeit nur mit 200 Euro monatlicher Rückzahlung begleichen. „1000 Euro sind schon zurückgezahlt und es ist sein fester Wille, den entstanden Schaden komplett zu begleichen“, kündigte der Verteidiger an.

Der angeklagte Familienvater arbeitet mittlerweile wieder als Hörgeräteakustiker in einem anderen Unternehmen. Zu seinen Gunsten wertete die Staatsanwältin, dass der 42-Jährige ein Geständnis abgelegt hatte und keinerlei Vorstrafen vorliegen. „Zu seinen Ungunsten sind die hohe kriminelle Energie und die große Schadenshöhe zu werten“, sagte die Staatsanwältin, wobei die Hemmschwelle während der Serientaten offenbar abgenommen habe.

Dem Angeklagten war die Situation sichtlich unangenehm. Immer wieder wischte er sich während der Verhandlung mit den Händen durch das Gesicht und über die Augen. „Ich kann mich nur nochmal entschuldigen, sowas darf nicht mehr passieren“, sagte er kurz vor der Urteilsverkündung.

Nach einer knapp halbstündigen Beratung verurteilte das Schöffengericht den Ratinger zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung. Die Einziehung der 60.200 Euro wurde angeordnet. „Der Firmeninhaber wird aber noch lange Zeit auf dem Schaden sitzenbleiben“, sagte der Richter aufgrund der eingeschränkten finanziellen Situation des Verurteilten voraus.

Die Bewährungszeit setzte das Wipperfürther Gericht auf drei Jahre fest. Der 42-Jährige nahm diese Strafe an, die damit zugleich rechtskräftig wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort