Ehepaar beobachtet Unfall in Radevormwald Geldstrafe für Fahrerflucht auf Krankenhaus-Parkplatz

Radevormwald / Wipperfürth · Ein aufmerksames Ehepaar war Zeuge eines Parkunfalls, der vor dem Amtsgericht in Wipperfürth landete. Ein Arzt aus Köln musste sich verantworten.

Einem aufmerksamen Ehepaar ist es zu verdanken, dass eine Frau aus Hückeswagen nicht auf dem Schaden an ihrem Fahrzeug sitzen geblieben ist. Die 62-Jährige hatte Anfang Januar eine ältere Dame in die Ambulanz des Radevormwalder Sana Krankenhauses gefahren und ihren Kleinwagen quer zu den Parkbuchten an einem Grünstreifen abgestellt.

Ein rückwärts ausparkender Kombi fuhr in den Toyota der Hückeswagenerin und verursachte dabei eine Beule an der vorderen Stoßstange. Der Fahrer, der später anhand des Kennzeichens ermittelt werden konnte, fuhr davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Das Unfallgeschehen beobachtete ein Ehepaar, das auf die freiwerdende Parklücke wartete. „Ich habe das Knallgeräusch bei dem Zusammenstoß deutlich wahrgenommen, obwohl die Fenster meines Wagens geschlossen waren“, sagte der 52-jährige Wermelskirchener vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht als Zeuge aus. Dort wurde das Geschehen unter dem Strafbestand der Fahrerflucht verhandelt. Der geschädigte Wagen hätte sich dabei deutlich aufgebäumt. „Meine Frau ist hinter dem wegfahrenden Auto hergelaufen und hat sich das Kennzeichen auf ihrer Hand aufgeschrieben“, fügte der Zeuge hinzu. Anschließend verständigte das Ehepaar die Polizei.

Der Unfallverursacher, ein 43-jähriger Arzt aus Köln, erhielt daraufhin Besuch von der Polizei. Später flatterte ihm ein Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro und ein achtwöchiges Fahrverbot ins Haus. Dagegen legte sein Verteidiger Einspruch ein.

„Ich habe weder einen Grund noch die Absicht, den Ort des Geschehens zu verlassen, wenn mir so etwas passiert wäre“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Er beteuerte mehrfach, von dem Zusammenstoß nichts bemerkt zu haben. Der Angeklagte berichtete, warum er an diesem Tag den Parkplatz mit seinem Fahrzeug verlassen hatte: „Ich hatte einen starken Druck auf beiden Ohren und wollte eine HNO-Praxis in Rade aufsuchen“, gab er an. Der HNO-Arzt diagnostizierte eine Hörminderung und eine Entzündung auf dem rechten Ohr.

Tatsächlich konnte die Polizei auf der hinteren Stoßstange des Unfallwagens einen Kratzer in Höhe des verursachten Schadens feststellen. Ein eindeutiger Beweis war das jedoch nicht. „Ich fahre ein 20 Jahre altes Auto, das hat viele Kratzer“, betonte der Angeklagte.

Auf eine Untersuchung per Spurensicherungsfolie, mit der sich Fremdpartikel am geschädigten Fahrzeug nachweisen lassen, hatte der Richter aus Kostengründen verzichtet. „Es könnte aber durchaus so geschehen sein, wie es hier geschildert wurde“, räumte dann sogar der Verteidiger ein.

Alle Beteiligten der Strafverhandlung, einschließlich der Staatsanwältin, einigten sich schließlich auf eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage der schon im Strafbefehl ausgeschriebenen Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro. Der Richter wandte sich mahnend an den Angeklagten: „Entweder es handelt sich bei ihrer Aussage um eine Schutzbehauptung – oder ihre Erkrankung war so schlimm, dass sie nicht mehr fahrtüchtig waren. Egal wie es war, sie haben sich nicht richtig verhalten.“ Die Geschädigte hatte Dank der aufmerksamen Zeugen keine zusätzlichen Kosten. Die Versicherung hatte das Unfallgutachten, die Reparatur wie auch den Nutzungsausfall beglichen.

Neben der Geldstrafe (1200 Euro an die Staatskasse, 1200 Euro an das Jugendzentrum Horizont in Lindlar) verzichtete der Richter im Rahmen der Auflage auf einen weiteren Führerscheinentzug.

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