Radevormwalder vor Gericht Nummernschild ausgetauscht – Gericht verhängt Geldstrafe

Radevormwald · Ein 21-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten – erschien jedoch nicht zur Verhandlung. Nun muss er nicht nur zahlen, sondern auch einen Kursus besuchen.

 Kennzeichen unerlaubt auszutauschen, das ist keine gute Idee. Das merkte nun auch ein junger Mann aus Radevormwald.

Kennzeichen unerlaubt auszutauschen, das ist keine gute Idee. Das merkte nun auch ein junger Mann aus Radevormwald.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Nicht schlecht gestaunt hatte vermutlich ein 21-jähriger Radevormwalder, als er von seinem Ausbildungsbetrieb zum Parkplatz ging und seinen Kleinwagen nicht wiederfand. Dieser wurde zwischenzeitlich abgeschleppt. Der Grund: An dem Wagen waren als gestohlen gemeldete Kennzeichen montiert.

Der Auszubildende hatte die Nummernschilder eines Bekannten, der in derselben Wohnunterkunft lebte, an seinen eigenen Wagen geschraubt, um damit zur Arbeit nach Wipperfürth fahren zu können. Für diese Tat musste er sich nun vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

Ihm wurde Betrug und Diebstahl vorgeworfen. Doch der Angeklagte erschien trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung. Über den Tathergang bestanden jedoch keinerlei Zweifel. „Der Angeklagte hat die Tat vollumfänglich eingeräumt. Er wollte damit den Versicherungsschutz umgehen, da sein Fahrzeug nicht versichert war“, berichtete der Staatsanwalt von einer vorherigen Polizeivernehmung.

Sehr zuverlässig sei der 21-Jährige auch schon in der Vergangenheit nicht gewesen. Es gab bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister, eine davon wegen Fahrens eines Motorrollers ohne Führerschein. Zu einem Termin beim Jugendamt sei der Angeklagte ebenfalls nicht erschienen und hätte sich auch nicht entschuldigt, so wie bei der aktuellen Gerichtsverhandlung. Der Staatsanwalt beantragte in Abwesenheit des Angeklagten eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht mit einer Geldauflage von 600 Euro und der Auferlegung eines Verkehrserziehungskurses.

Der Richter schloss sich der Staatsanwaltschaft an. „Ich halte den Antrag für sinnvoll und angemessen“, betonte der Richter. Schon allein das Montieren der Kennzeichen hätte den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt.

Die nunmehr verhängte Geldstrafe kann der Auszubildende in sechs monatlichen Raten zahlen. Der Verkehrserziehungskursus ist für Jugendliche und Heran-wachsende, die Straftaten im Straßenverkehr begangen haben. Er hat das Ziel, sich unter Einbeziehung fahrschulpraktischer Beispiele mit dem eigenen Fehlverhalten auseinanderzusetzen.

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