Radevormwalder Ex-Kiffer vor Gericht Drogentherapie und Sozialstunden verhängt

Radevormwald · Ein 21-jähriger Mann aus Radevormwald musste sich wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Der Richter mahnte ihn, sein Leben jetzt ernsthaft in die Hand zu nehmen.

 Bei dem jungen Mann fanden die Fahnder Marihuana und Cannabisstängel (Foto).

Bei dem jungen Mann fanden die Fahnder Marihuana und Cannabisstängel (Foto).

Foto: dpa/William Archie, Detroit Free Pre

Am Wipperfürther Amtsgericht versuchte ein 21-jähriger Radevormwalder gar nicht erst, den ihm vorgeworfenen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu leugnen. Im Dezember 2019 hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung 19,8 Gramm Marihuana und 5,2 Gramm Cannabis-Stängel bei dem Schüler gefunden. Eingezogen wurden nicht nur die Betäubungsmittel, sondern auch eine Feinwaage und mehr als 50 Druckverschlusstüten.

Der Anwalt ergriff das Wort für seinen Mandanten: „Ja, es stimmt. Ein Teil der Drogen war zum Eigengebrauch und ein Teil für Freunde bestimmt, was mein Mandant auch schon bei der Polizei vor Ort eingeräumt hat“, sagte der Anwalt.

Schon im Alter von 14 Jahren hatte der Radevormwalder nach eigener Aussage mit dem „Kiffen“ begonnen – jeden zweiten oder dritten Tag ein Gramm Haschisch. „Das mit der Schule war schwierig, aber ich habe mich angestrengt“, sagte der Angeklagte, der den Hauptschulabschluss in der Tasche hat und inzwischen die Abend-Realschule besucht. Mit Unterstützung der Suchtberatung der Diakonie in Hückeswagen sei er mittlerweile weg von den Drogen. „Ich hatte ein persönliches Gespräch und danach Online-Beratungen per Video-Konferenz, die noch laufen“, sagte der Radevormwalder auf Nachfrage des Richters.

Die Jugendgerichtshilfe empfahl eine Fortsetzung der Suchttherapie. Diesem Vorschlag schlossen sich der Richter und die Staatsanwältin an und stellten das Verfahren nach Paragraph 47 des Jugendgerichtsgesetzes vorläufig für die Dauer von sechs Monaten ein.

Neben der Drogenberatung muss der 21-Jährige noch 25 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Einen Berufswunsch für die Zukunft konnte der junge Mann nicht angeben. „Dafür wird es aber bald Zeit“, befand der Richter am Ende der Verhandlung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort