Warnung des Ordnungsamtes im Oberbergischen Kreis Dubiose Teerkolonne ist in Radevormwald unterwegs

Radevormwald / Oberberg · In der Ortschaft Heidersteg waren die illegalen Wanderarbeiter am Werk. Die Behörden warnen vor Abzocke bei dem „Haustürgeschäft“.

 Mit solchen Fahrzeugen sind die „Teer-Families“ immer wieder im Bergischen unterwegs. Dieses Bild entstand vor neun Jahren in Leverkusen.

Mit solchen Fahrzeugen sind die „Teer-Families“ immer wieder im Bergischen unterwegs. Dieses Bild entstand vor neun Jahren in Leverkusen.

Foto: Schütz, Ulrich (us)

Das Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises warnt vor einer illegalen Teerkolonne, der sogenannten „Teer-Family“. In den vergangenen Tagen sind die Wanderarbeiter in der Radevormwalder Ortschaft Heidersteg aufgetaucht. Ein Team von zwölf Arbeitern hatte dort einen privaten Parkplatz geteert. Die meisten dieser Teerkolonnen stammen aus Großbritannien oder Irland.

Das Haustürgeschäft läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab: Die Arbeiter erklären, dass sie von Asphaltierungsarbeiten in der Nähe (zum Beispiel auf der Autobahn) noch Teer oder Bitumen übrig behalten hätten. Den könnten sie daher jetzt günstig anbieten. Da die Preise entsprechend verlockend sind, fallen immer wieder Hauseigentümer darauf herein – trotz zahlreicher Warnungen in den Medien.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten ausnahmslos mangelhaft ausgeführt werden. Den Schaden haben immer die Auftraggeber. Sie müssen die später auftretenden Mängel (etwa bei erstem Frost) kostenintensiv von Fachfirmen beheben lassen. Eine Gewährleistung durch die Wanderarbeiter ist nicht gegeben, da diese sofort nach Erhalt des Bargeldes schnellstens ihre Reise fortsetzen. Auch eine auf Wunsch eiligst ausgestellte handschriftliche Rechnung ist das Papier nicht wert. In einigen Fällen ist die Kolonne sogar schon bereits nach Erhalt einer „Vorkasse“ verschwunden.

„Die Wanderarbeiter wissen, dass sie sich im illegalen Bereich aufhalten. Das zeigt schon ihr Verhalten, wenn Polizei und Ordnungsamt an der Baustelle erscheinen“, so der Kreis und betont: Asphaltierungsarbeiten dürfen nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Personen oder Fachfirmen ausgeführt werden.  Im Falle des Tätigwerdens einer Firma aus dem EU-Bereich muss sich diese Firma bei ihrem ersten Einsatz im Bundesgebiet eine sogenannte Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer einholen. Diese berechtigt zur Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten im Bundesgebiet.

Vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Reisegewerbe- oder Handwerkskarte beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Auskunft Für Rückfragen und Hinweise stehen das Kreisordnungsamt (☏ 02261 / 88-3209, E-Mail ­ordnung09@obk.de) sowie die örtlichen Ordnungsämter zur Verfügung.

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