Radevormwalder vor Schöffemgericht Drogenhandel – 30-Jähriger bekommt Bewährungsstrafe

Radevormwald · Wegen Drogenhandels musste sich ein 30-jähriger Radevormwalder jetzt vor dem Schöffengericht in Wipperfürth verantworten. Er kam glimpflich davon.

 Ein 30-Jähriger aus Radevormwald musste sich wegen gewerbsmäßigen Handels mit Drogen verantworten.

Ein 30-Jähriger aus Radevormwald musste sich wegen gewerbsmäßigen Handels mit Drogen verantworten.

Foto: dpa/Uli Deck

Was muss passieren, damit ein Mann, der in einem gutbürgerlichen Elternhaus aufgewachsen ist, nach der Schule, einer abgeschlossenen Ausbildung und Jahren im Beruf sowie ohne größere Lebenskrisen mit Ende 20 scheinbar plötzlich aus der Bahn gerät? Diese Frage stellte sich jetzt in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Angeklagt war ein bis dahin nicht vorbestrafter 30-jähriger Facharbeiter aus Radevormwald. Die Anklage legte ihm gewerbsmäßigen Handel mit Drogen in nicht unerheblichen Mengen zur Last. In der juristischen Einordnung ist dies ein Verbrechen.

Für den Radevormwalder hatte seine persönliche Krise offenbar damit begonnen, dass er im Herbst 2021 erst seinen Arbeitsplatz und in der Folge zunehmend die Kontrolle über sein Leben verlor. Bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2022 fanden Polizeibeamte in seiner verwahrlosten Wohnung rund 270 Gramm Cannabis und fast 170 Gramm Amphetamine, verstaut in Einmachgläsern, Gefrierbeuteln und Überraschungseiern. Neben den Drogen und Zubehör stellten sie eine Luftdruckwaffe sicher, ein Handy und 1900 Euro in einer Cola-Dose, da unterstellt wurde, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte. Die Mengen an Cannabis und Amphetaminen lagen deutlich über der vom Gesetzgeber festgelegten Untergrenze für die „nicht unerhebliche Menge“ an Drogen, die den Verbrechenstatbestand mit begründet. Der Angeklagte leugnete den Handel mit Drogen nicht – wohl aber die Absicht, diesen Handel gewerbsmäßig und mit dem Ziel, damit Geld zu verdienen, betrieben zu haben. Das Arbeitslosengeld habe nicht ausgereicht, um seinen eigenen Cannabis-Konsum zu bezahlen, deshalb habe er Drogen an andere weitergegeben, um so den Eigenkonsum zu finanzieren. „Die großen Mengen musste ich nehmen, um überhaupt etwas zu bekommen.“ Amphetamine habe er selbst nicht konsumiert, „sondern für Freunde mitgenommen, um denen einen Gefallen zu tun“.

Im Ermittlungsverfahren war nicht geklärt worden, in welchem Ausmaß der Angeklagte tatsächlich mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte. Deswegen war seine Aussage, nur zur Deckung des Eigenbedarfs gedealt zu haben, letztlich auch nicht zu widerlegen. An den Tatvorwürfen des Besitzes der Drogen und des Handels damit in nicht geringer Menge änderte das aber nichts. Dafür liegt der gesetzliche Strafrahmen bei 12 Monaten bis 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Das Schöffengericht beließ es bei einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zu den Bewährungsauflagen gehört eine Zahlung von 2000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr in Lindlar. Außerdem muss der Rader Kontakt zur Suchtberatung aufnehmen. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt. Die seinerzeit sichergestellten 1900 Euro bekommt der 30-Jährige zurück, da nicht zweifelsfrei zu beweisen war, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte. Der Angeklagte selbst hatte behauptet, die Summe über lange Zeit für einen Fallschirmspringer-Kursus angespart zu haben. Sehr plausibel erschien das nicht angesichts seiner finanziellen Lage als Arbeitsloser und Drogenkonsument, zu widerlegen war aber auch das nicht. Kommentar des Richters: „Wir müssen nicht von dem überzeugt sein, was Sie uns hier erzählen, aber wir können in diesem Fall auch nicht beweisen, dass es falsch ist.“

Ausschlaggebend für das sehr milde Urteil war auch, dass der Mann nicht vorbestraft ist und sein Leben offenbar wieder im Griff hat. Er konsumiere keine Drogen mehr und arbeite wieder im erlernten Beruf, hatte er in der Hauptverhandlung betont. Das griff der Richter in der Urteilsbegründung auf: „Wir gehen davon aus, dass Sie diese üble Lebensphase überwunden haben.“

Verärgert reagierte der allerdings auf den Hinweis des Verteidigers, dass der 30-Jährige ja „nur“ mit weichen Drogen zu tun gehabt habe: „Es fällt mir schwer, die allgemeine Verharmlosung von Cannabis gelassen zu nehmen – die Jugendpsychiatrie in der Fachklinik Marienheide ist randvoll mit jungen Menschen, die Cannabis schwer krank gemacht hat.“

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