Angeklagter aus Radevormwald Arbeitnehmer zündet „Polen-Böller“ in der Firma – hohe Geldstrafe

radevormwalder · Angeklagter erhält vor dem Amtsgericht eine hohe Geldstrafe.

 Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich ein Radevormwalder wegen eines gefährlichen Scherzes verantworten.

Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich ein Radevormwalder wegen eines gefährlichen Scherzes verantworten.

Foto: NN/nn

Illegale Pyrotechnik aus Osteuropa ist nicht nur verboten, sondern auch aufgrund ihrer Sprengkraft sehr gefährlich. Eine hohe Geldstrafe erhielt jetzt ein 48 Jahre alter Radevormwalder, der einen so genannten „Polen-Böller“ in der Werkshalle seines eigenen Arbeitgebers zündete. Damit hatte er nicht nur sich und seine Kollegen in Gefahr gebracht, sondern auch die Beschädigung der teuren Maschinen des Rader Unternehmens billigend in Kauf genommen.

„Das war extrem dumm und ein hoch fahrlässiges Verhalten“, sagte die Staatsanwältin bei der Verhandlung vor dem Wipperfürther Schöffengericht. Als „Dummer-Jungen-Streich im fortgeschrittenen Alter“ betitelte der Richter die Tat, für die der Gesetzgeber laut Paragraph 308 im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe vorsieht.

Dem Angeklagten war der Vorfall sichtlich peinlich. Mit gesenktem Kopf verfolgte er die Strafverhandlung. Erklären konnte er sein damaliges Verhalten nicht. Per „Whatsapp“ habe er ein ähnliches Video geschickt bekomme und sich auch Videos von anderen Böller-Explosionen im Internet angesehen. Ende November 2017 zündete er schließlich selber einen Feuerwerkskörper unter einer schuhkartongroßen Stahlkiste.

Durch die Explosion wurde diese bis fast unter die acht Meter hohe Werkshalle katapultiert und schlug unkontrolliert neben einer 200.000 Euro teuren CNC-Maschine auf. Die Aktion wurde gefilmt – das Video anschließend im Internet auf „Instragram“ gepostet. Erst dadurch konnte der Radevormwalder als Täter ermittelt werden. Er zeigte sich bei der Verhandlung geständig. „Es war eine blöde Idee, das nachzumachen“, sagte er aus.

Das Landeskriminalamt stellte die Explosion nach. Aufgrund der Sprengkraft war klar, dass es sich um einen genehmigungspflichtigen Knallkörper der Klasse F3 handeln musste. Bei Versuchen mit den in Deutschland zugelassenen Knallkörpern erreicht die Kiste gerade einmal eine Höhe von ein bis zwei Metern.

Profiböller der Klasse F3 und F4 sind auf den osteuropäischen Märkten problemlos zu haben, in Deutschland jedoch nur für ausgebildete Pyrotechniker mit Erlaubnis zugelassen. Der 48-Jährige Radevormwalder gab zu, die Feuerwerkskörper in Tschechien gekauft zu haben. „Einen Teil haben wir dort zu Silvester abgefeuert. Den Rest hätte ich besser weggeschmissen“, sagte der Angeklagte, der nach dem Vorfall seine Arbeitsstelle verloren hat.

Das Schöffengericht sah zwar keinerlei kriminelle Energie in dem Verhalten des nicht vorbestraften Angeklagten, wohl aber ein großes Gefährdungspotential der Tat. „Es ist reiner Zufall, dass weder den beteiligten Personen noch dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist“, betonte der Richter. Das Schöffengericht hielt daher eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) für angemessen. „Ich bereue es immer noch, es war eine unüberlegte Sache“, betonte der Verurteilte erneut in seinem letzten Wort vor Gericht.

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