Amtsgericht Wipperfürth Leere Bierflasche als wichtigstes Beweisstück

Radevormwald/Wipperfürth · Bei einem Wohnungseinbruch hatte der Dieb Spuren hinterlassen. Auffällig war eine leere Bierflasche mit DNA-Spuren, die jedoch keinen eindeutigen Beweis lieferte. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde am Ende vom Amtgericht Wipperfürth freigesprochen.

 Auf einer leeren Bierflasche wurde die DNA des Angeklagten gefunden.

Auf einer leeren Bierflasche wurde die DNA des Angeklagten gefunden.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Mit dem Schrecken davon kam ein Radevormwalder Ehepaar, in dessen Wohnung vor gut einem Jahr eingebrochen wurde. Die Tat bleibt jedoch unaufgeklärt. Der mutmaßliche Täter konnte bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch vor dem Wipperfürther Schöffengericht aufgrund fehlender Zeugen und nur unzureichenden Indizien nicht überführt werden. Er wurde freigesprochen – was für den 44-jährigen Remscheider jedoch kaum von Bedeutung war, befindet er sich doch schon seit Februar im offenen Vollzug wegen anderer Diebstahlsdelikte.

Der Tathergang, wie er sich zugetragen haben soll, war kurios. Im Oktober 2018 kam das Ehepaar von einer Urlaubsreise zurück und fand seine Wohnung im Mehrfamilienhaus in einem chaotischen Zustand vor. Die Balkontür war aufgebrochen und die Schränke durchwühlt. „Die Wohnung sah aus, als sei eine Dampfwalze durchgefahren“, beschrieb es die 67-Jährige Geschädigte in ihrer Zeugenaussage. Gestohlen wurden 1500 Euro Bargeld, ein Schlüsselbund sowie mehrere Schmucksets, Taschen- und Armbanduhren – teilweise auch Erbstücke – in einem Gesamtwert von 2500 Euro.

Auffällig war die leere Bierflasche, die zwischen dem ganzen Chaos im Badezimmer gestanden hatte und die zum wichtigsten Beweisstück der Verhandlung wurde. Denn an dem Flaschenhals wurden DNA-Spuren gefunden, die zu dem mehrfach vorbestraften Remscheider führten. Eine daraufhin angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen – acht Monate nach der Tat – brachte jedoch keine weiteren Erkenntnisse.

Der Angeklagte stritt die Tat ab. Für die Spuren an der Bierflasche hatte er eine Erklärung: „Ich habe einige Wochen vorher mit meiner Frau zusammen ein Bett bei dem Ehepaar aufgebaut. Dabei wurde mir das Bier angeboten“, sagte der Angeklagte. Das bestätigte der 70-jährige Wohnungseigentümer in seiner Zeugenaussage. „Ja, ich habe ihm ein Bier angeboten, weiß aber nicht, ob er es getrunken hat“, sagte das Opfer aus. Warum nun gerade diese Flasche bei dem Wohnungseinbruch so auffällig positioniert wurde, warf Fragen auf, die auch während der Verhandlung nicht beantwortet werden konnten.

Als dritter Zeuge war ein Nachbar geladen, der am Tag vor der Rückkehr des Ehepaars nach 22 Uhr Lärm im Haus vernommen hatte, ohne jedoch Schlimmes zu vermuten: „Ich dachte nur, wer klopft denn da jetzt noch rum“, erinnerte sich der Zeuge.

Trotz der einschlägigen Vorgeschichte des Angeklagten mussten sich Schöffen, Staatsanwältin und Richter auf die Indizien verlassen. Und die waren für eine Überführung letztlich nicht ausreichend. „Die Indizienlage ist nicht derart eindeutig, dass ein anderer Täter ausgeschlossen werden kann“, sagte die Staatsanwältin und beantragte den Freispruch des Angeklagten. Dementsprechend lautete auch das Urteil. Der Richter begründete: „Zweifelsfrei lässt sich die Schuld nicht feststellen. Es wäre Spekulation zu sagen, ein unbekannter Dritter wollte mit der Bierflasche eine falsche Spur legen.“ Er betonte jedoch auch, dass der Angeklagte aufgrund seiner Vorstrafen theoretisch als Täter alles mitgebracht hätte: Orts- wie auch Tatkenntnisse.

Die Geschädigten haben das Eindringen in ihre Privatsphäre gut verarbeitet und Vorsorge getroffen: „Wir haben jetzt ein Schließfach, da kann jetzt kommen wer will“, betonte die 67-Jährige.

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