Amtsgericht Wipperfürth Männer vertauschen ihre Rollen

Radevormwald · Zwei Autofahrer gaben falsche Identitäten an. Das fiel auf, beide wurden verurteilt.

 Ein Richter mit dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Ein Richter mit dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Foto: dpa/Oliver Berg

Für den 22-jährigen Radevormwalder ohne Führerschein war es eine kurze und missglückte Autofahrt, die von der Polizei schließlich gestoppt wurde. Dafür landete nicht nur er, sondern auch sein 24-jähriger Freund, der ihn decken wollte, vor dem auch für Radevormwald zuständigen Amtsgericht in Wipperfürth.

Im Juni 2018 fuhren die beiden Angeklagten und der Bruder des Fahrers unter anderem über die Kaiserstraße. Als der 22-Jährige den Polizeiwagen bemerkte, fuhr er auf den Hinterhof einer türkisch-islamischen Gemeinde, um sich zu verstecken. Die drei Autoinsassen verließen den Wagen, wobei der Fahrer mit seinem Bruder die Kopfbedeckung tauschte, um der Polizei einen falschen Fahrer vorzutäuschen. Der Freund bestätigte das gegenüber der Polizei. „Man lässt ja seinen Freund nicht ins offene Messer laufen“, äußerte sich der 24-Jährige auf die Frage des Richters nach der Motivation zur Falschaussage.

Mit seiner Masche hatte das Trio jedoch keinen Erfolg. „In einer Kleinstadt kennt man sich. Und auch die Polizei kennt ihre Pappenheimer“, sagte der Staatsanwalt. Immerhin ist der 22-jährige der Polizei aufgrund etlicher Vorstrafen nicht unbekannt. Noch bis März 2021 steht er unter Bewährung. „Sie sind als Bewährungsversager zu sehen“, urteilte der Staatanwalt. Jedoch nahm dieser auch die positiven Zukunftsprognosen des Bewährungshelfers zur Kenntnis. So sei der Hauptangeklagte beruflich wie auch privat auf einen guten Weg. Seit etwa einem halben Jahr bereite sich der Angeklagte zudem auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vor, die zur Wiedererlangung des Führerscheins nötig ist. Daher forderte die Staatsanwaltschaft für die Tat lediglich eine weitere Bewährungsstrafe von drei Monaten ohne weitere Führerscheinsperre, der sich der Richter in seinem Urteil anschloss.

Der Freund, der versucht hatte, seinen Kumpel rauszuhauen und sich derzeit noch in der Ausbildung befindet, erhielt für die Strafvereitelung eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (20 Tagessätze zu je 15 Euro).

Der Richter machte unmissverständlich deutlich, dass eine weitere Straftat für den 22-Jährigen schwerere Konsequenzen haben wird. „Bei ihnen wird die Luft langsam dünn. Heute kann ich eine Bewährungsstrafe noch einmal vertreten. Beim nächsten Mal weiß ich nicht, wie ich es begründen soll“, betonte er. Da in der Vergangenheit weder Geld- noch Bewährungsstrafen den 22-Jährigen von weiteren Straftaten abgehalten hätten, müsse er bei einem weiteren Vergehen mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Für den Hauptangeklagten, der sich selbstständig machen und im nächsten Jahr heiraten möchte, wäre das ein schwerer Rückschritt in seiner Lebensplanung. „Für die Hochzeit brauchen sie dann keinen Saal mieten, sondern können das gleich hinter Gitter machen“, mahnte der Richter den Radevormwalder mit deutlichen Worten.

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