Amtsgericht Wipperfürth Angeklagter fährt betrunken von Holland nach Rade

Radevormwald · Ein wenig kurios war das schon, was der Vorsitzende Richter da vor dem Amtsgericht zu verhandeln hatte. Ein 50-jähriger Betriebswirt aus den Niederlanden war im April gegen Mitternacht mit seinem Pkw in Radevormwald in eine Verkehrskontrolle gekommen.

 Ein kurioser Fall wurde vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verhandelt.

Ein kurioser Fall wurde vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verhandelt.

Foto: dpa/Peter Steffen

Bei der Blutentnahme wurde ein Blutalkoholwert von 2,1 Promille festgestellt. Als der Mann jedoch seinen Führerschein vorlegen musste, konnte er nur ein Dokument aus Irland präsentieren, das zudem abgelaufen und, wie sich herausstellte, gefälscht war.

Unstrittig sei, das räumte der Angeklagte ein, dass er alkoholisiert gewesen sei. „Das war eine riesige Dummheit“, sagte er dazu. Dass der Führerschein abgelaufen gewesen sei, habe er nicht bemerkt. Er habe schlicht nicht gewusst, dass irische Führerscheine eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hätten.

Dass das Dokument aber obendrein noch gefälscht gewesen sein sollte, hätte ihn vollkommen überrascht. „Da bin ich vom Hocker gefallen, als der Beamte das sagte“, sagte der Angeklagte. Er habe seinen Führerschein 1987 in den Niederlanden gemacht, 1996 sei er aus beruflichen Gründen nach Irland ausgewandert. „Da musste ich dann einen neuen Führerschein machen.“ Sein Problem sei nun, dass er das konfiszierte Dokument zur Neuausstellung eines niederländischen Führerscheins benötige. „Mein Problem aber ist, dass ich nicht weiß, ob der Führerschein echt ist oder nicht. Wenn nicht, händige ich Ihnen nämlich ein gefälschtes Dokument aus“, sagte der Richter.

Die Echtheit des Führerscheins grenzüberschreitend zu klären, sei schwierig und aufwändig, sagte der Richter weiter. Zudem, wie der Angeklagte einwarf, er den Führerschein bis zum 3. Dezember den niederländischen Behörden vorlegen müsse, um einen neuen Führerschein zu bekommen. Er könne den fälligen Nachweis allerdings selbst erbringen, sagte der Angeklagte weiter. „Ich kann das rausbekommen“, sagte er. Der Richter ließ sich darauf ein, so dass dieser Punkt in der Verhandlung zunächst geklärt war.

Blieb die Frage der Bestrafung. Die Staatsanwältin hielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro für gerade noch angemessen. Sie hob vor allem die lange Strecke, die der Angeklagte von Holland nach Rade gefahren war, hervor sowie den hohen Grad der Alkoholisierung.  Fahren ohne Fahrerlaubnis legte sie als Fahrlässigkeit aus.

Der Rechtsanwalt stimmte der Staatsanwältin grundsätzlich zu, hielt jedoch die Höhe der Strafe von 120 Tagessätzen für wenig nachvollziehbar. Er forderte 60 Tagessätze zu je 15 Euro.

Dem schloss sich der Richter in seinem Urteil an.

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