Haupt- und Finanzausschuss in Radevormwald AL mahnt Ausschreibung bei Personalbesetzungen an

Radevormwald · Im Haupt- und Finanzausschuss möchte die AL grundsätzliche Erwägungen im Zuge von Stellenbesetzungen diskutieren und keine Einzelentscheidungen betrachten.

 Schon 2018 hat die AL darauf hingewiesen, dass nach ihrer Auffassung aufgrund eines Grundgesetzartikels eine Stellenausschreibung für Stellen im öffentlichen Dienst zwingend erforderlich sei.

Schon 2018 hat die AL darauf hingewiesen, dass nach ihrer Auffassung aufgrund eines Grundgesetzartikels eine Stellenausschreibung für Stellen im öffentlichen Dienst zwingend erforderlich sei.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Um das heikle Thema von Personalbesetzungen bei der Stadtverwaltung geht es jetzt in einem Antrag der Alternativen Liste (AL) an den Haupt- und Finanzausschuss, der am 6. September tagt. „Diese Personalbesetzungen sind ja immer eine diffizile Angelegenheit. Dennoch müssen die grundsätzlichen Kriterien, nach denen Stellen besetzt werden, transparent sein“, schreibt der Fraktionsvorsitzende Rolf Ebbinghaus. Diesen Gedanken verfolge das Grundgesetz. „Diese Vorschrift mag aus Sicht der Verwaltung beschwerlich sein, ist aber in einem Rechtsstaat, in dem Jedermann die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Ämtern haben sollte, unerlässlich“, findet Ebbinghaus.

Im Haupt- und Finanzausschuss möchte die AL grundsätzliche Erwägungen im Zuge von Stellenbesetzungen diskutieren und keine Einzelentscheidungen betrachten, so dass das Recht des Persönlichkeitsschutzes hier nicht relevant sei. Schon 2018 habe die AL darauf hingewiesen, dass nach ihrer Auffassung aufgrund eines Grundgesetzartikels eine Stellenausschreibung für Stellen im öffentlichen Dienst zwingend erforderlich sei.

„Wir haben in der jüngsten Zeit den Eindruck gewonnen, dass die Verwaltung dieser verfassungsrechtlichen Weisung nicht immer folgt. Deshalb bitten wir die Verwaltung darzustellen, nach welchen Kriterien sie glaubt, abweichend handeln zu können. Darüber hinaus wären wir dankbar für Hinweise, welche Rechtsgrundlagen ein abweichendes Handeln rechtfertigen könnte“, schreibt Rolf Ebbinghaus in dem Antrag der AL an den Haupt- und Finanzausschuss.

(rue)
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