Prozess am Amtsgericht Wipperfürth Älteres Ehepaar fällt beim Ladendiebstahl auf

RADEVORMWALD / Wipperfürth · Vor dem Amtsgericht musste sich jetzt ein in Radevormwald lebendes Ehepaar wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls verantworten.

Das wird ein größerer Prozess wegen eines vergleichsweise kleinen Delikts, bei dem letztlich niemandem ein Schaden entstanden ist. Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich jetzt ein in Radevormwald lebendes Ehepaar wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls verantworten. Da die Frau die Tat leugnete und alle Schuld ihrem Mann gab, der Richter ihr aber keinen Glauben schenkte, wurde der Prozess vertagt. Bei der folgenden Hauptverhandlung soll nun ein Belastungszeuge, der zum ersten Verhandlungstag nicht geladen war, zur Aufklärung des Falls beitragen.

Fest steht: An einem Tag im Juni vorigen Jahres war das Ehepaar in einen Discounter in der Radevormwalder Innenstadt gegangen. Die Anklageschrift legt beiden zur Last, dort Boxershorts und Lebensmittel in eine mitgebrachte Einkaufstasche sowie die Hosentaschen gesteckt und an der Kasse vorbei geschmuggelt zu haben. Es handelte sich um Waren im Gesamtwert von etwas mehr als 40 Euro. Ein Ladendetektiv hatte das Paar beobachtet und am Ausgang gestellt. Die Eheleute bezahlten bei ihm den fälligen Betrag. Die Polizei wurde, wie immer bei einem Ladendiebstahl, trotzdem gerufen. Es wurde Anzeige erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet.

Die 59-Jährige bestritt am ersten Verhandlungstag, an dem Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Nur ihr Mann habe, von ihr unbemerkt, Dinge eingesteckt. Grund sei Geldnot gewesen: „Wir hatten damals nur noch 100 Euro und mussten noch den Strom bezahlen.“ In Finanznöten ist das Paar schon, seit es vor sechs Jahren aus dem Kaukasus nach Deutschland einwanderte. Der damals 63-Jährige, der in seiner Heimat als Lehrer gearbeitet hatte, fand in diesem Alter und ohne deutsche Sprachkenntnisse keine Anstellung mehr, seine Frau auch nicht. Beide leben nach eigener Aussage mehr schlecht als recht vom Sozialamt. Zu Dieben seien sie deshalb aber nie geworden. „Das war das erste und das letzte Mal“, versicherte der heute 69-Jährige, der im Übrigen die Aussage seiner Frau bestätigte und alle Schuld für den Diebstahl im Discounter auf sich nahm.

Der Richter glaubte beiden nicht. Der Grund: Aus seinen Akten ging hervor, dass es in der Vergangenheit schon drei Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls gegen die Frau gegeben hatte. Alle wurden eingestellt, zu einer Verurteilung ist es also nie gekommen. Da lag die Vermutung nahe, dass nun alle Schuld auf den bislang noch unbescholtenen Ehemann abgewälzt werden sollte, weil die Frau wegen ihrer Vorgeschichte mit einer höheren Strafe zu rechnen hat.

Am zweiten Prozesstag soll nun der Ladendetektiv als Zeuge gehört worden. Er hatte beide beobachtet und schon bei der Polizei ausgesagt, dass auch die Frau Waren in ihre Tasche gesteckt hatte. Wiederholt er diese Aussage vor Gericht, dürfte es zu einer Verurteilung beider Eheleute wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls kommen. Mit einer erneuten Verfahrenseinstellung darf die Frau dann nicht mehr rechnen.

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