Politik in Radevormwald Ab Inzidenz 35 ist Maske bei den Sitzungen Pflicht

Radevormwald · Die Sonderregelungen für Sitzungen auf kommunaler Ebene werden mit dem Freitag dieser Woche aufgehoben. Je nach Höhe der Inzidenz galten dann neue Regeln im Rat und in den Ausschüssen.

 Bürgermeister Johannes Mans mit Maske in einer Sitzung.

Bürgermeister Johannes Mans mit Maske in einer Sitzung.

Foto: Jürgen Moll

Die Stadtverwaltung in Radevormwald macht auf aktuelle Änderungen aufmerksam, die Teilnehmer und Besucher von städtischen Sitzungen betreffen.

Mit Inkrafttreten der Coronaschutz-Verordnung am Freitag, 20. August, werden die bisherigen Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien (Stadtrats- und Ausschuss-Sitzungen) aufgehoben. „Das führt dazu, dass sogar bei einer Inzidenz von unter 35 im Ratssaal ein Mundschutz von allen Beteiligten getragen werden muss. Bei einer Inzidenz von mehr als 35 wie im Oberbergischen Kreis und im Land NRW gilt die sogenannte 3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet)“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Radevormwald.

Diese Neuerung führt zu einer Testpflicht vor der Teilnahme an Sitzungen als Rats-, Ausschussmitglied oder als Zuhörer, falls die betreffenden Personen nicht immunisiert sind (geimpft oder genesen). Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Vor dem Zutritt zur jeweiligen Sitzung müssen deshalb die Immunisierung oder ein Test durch eine offizielle Teststation nachgewiesen werden.

(s-g)
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