Finanzamt für Radevormwald und Hückeswagen Grundsteuererklärung – so geht‘s nach dem Fristende weiter
Radevormwald/Hückeswagen · 67 Prozent der Eigentümer haben die Unterlagen fristgerecht eingereicht. Wer dies bislang versäumt hat, bekommt bald Post vom Amt.
Mit dem 31. Januar ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abgelaufen. „Im Finanzamt Wipperfürth liegen insgesamt 24.600 Erklärungen vor, rund 67 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Eva Wochner, die Leiterin des Finanzamts, das auch für Radevormwald und Hückeswagen zuständig ist. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“ Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Wochner weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“ Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.