Radevormwald Politik billigt Regeln gegen Rücksichtslose

Radevormwald · Hundekot hinterlassen, auf die Straße spucken, Füße auf öffentliche Sitzbänke legen - all' das soll strenger geahndet werden. Im Ausschuss fand der neue ordnungsbehördliche Entwurf große Zustimmung.

 Beutelspender wie hier auf dem Markt machen es Hundebesitzern möglich, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.

Beutelspender wie hier auf dem Markt machen es Hundebesitzern möglich, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.

Foto: wolfgang scholl (archiv)

Einmal öffentlich ausspucken, und schon sind 30 Euro Verwarnungsgeld fällig? Ob das angemessen ist, darüber wurde jetzt im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Die Stadt hat einen neuen Entwurf für die Ordnungsbehördliche Verordnung vorgelegt (die BM berichtete). Darin wird eine härtere Linie gegen aufdringliches Betteln, gegen das Anpöbeln von Passanten und sonstiges ungehöriges Verhalten im öffentlichen Raum festgelegt.

Radevormwald: Politik billigt Regeln gegen Rücksichtslose
Foto: Hertgen Nico

Obwohl der Entwurf mit großer Mehrheit beschlossen wurde, gab es bei einigen Punkten kritische Stimmen. Für Fritz Ullmann (fraktionslos) ist beispielsweise ein Verwarnungsgeld von 30 Euro für einmal Ausspucken überzogen. "Ich sehe in solchen Maßnahmen eher eine Verdrängung, als eine Lösung des Problems." Ullmann hofft vielmehr auf Einsicht der Betroffenen.

Dem widersprach Bürgermeister Johannes Mans: "Irgendwann ist Schluss, dann muss man solches Benehmen sanktionieren. Wir müssen gewisse Wertmaßstäbe wieder geltend machen. Wird solches Verhalten nicht geahndet, dann lassen sich viele Leute irgendwann nicht mehr beeindrucken."

Die Verwaltung wolle daher dieses Thema jetzt offensiv angehen, die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes würden Präsenz zeigen. Worauf Ullmann sich bezieht: Zur neuen Satzung gehört auch ein neuer Katalog von Verwarnungs- und Bußgeldern, von denen einige kräftig erhöht werden. Hier einige Beispiele: Für "grob anstößiges Verhalten" waren bislang bis zu 35 Euro fällig, künftig sollen es bis zu 55 Euro sein. Wer seine Füße auf eine öffentliche Sitzfläche legt, ist mit 30 Euro dran (früher zehn Euro), wer Zigarettenkippen wegwirft, zahlt beim Ertapptwerden 30 Euro (fünf Euro). Wer sein Tier auf Spielplätzen oder öffentlichen Wegen mit sich führt, muss mit 30 Euro Strafe (15 Euro). Einige Punkte sind hinzugekommen. 30 Euro kostet es demnächst auch, wenn jemand auf Kinderspielplätzen raucht oder dort sichtlich alkoholisiert herumsitzt.

Manche Hundehalter wird es ärgern, dass nun auch das nicht angeleinte Führen von Hunden in anleinpflichtigen Bereichen eine Buße von 30 Euro nach sich zieht. Und das gleiche gilt auch für das Hundeführen durch "nicht aufsichtsfähige Personen". Was damit gemeint ist, legte Ordnungsamtsleiter Jochen Knorz dar: "Wir haben schon gesehen, wie Bordeauxdoggen von fünfjährigen Kindern geführt wurden." Überhaupt kam die Gruppe der Hundehalter bei der Debatte nicht gut weg. Dietmar Busch, der CDU-Fraktionsvorsitzender, erboste sich über das "Dauerärgernis Hundekot" und meinte: "Ich bin froh, nicht beim Betriebshof zu arbeiten." Es sei wichtig, dass für jene Halter, die die Exkremente ihrer Tiere vorschriftsmäßig beseitigten, auch genügend Spender für die einschlägigen Beutel bereit stünden.

Fritz Ullmann war das einzige Mitglied des Ausschusses, das gegen die neue Verordnung stimmte. Nun muss der Entwurf noch vom Stadtrat abgesegnet werden.

(s-g)
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