Radevormwalder vorm Amtsgericht Wipperfürth Partygast gerät unter Drogenverdacht

Radevormwald · Dem Rader wurde vorgeworfen, vor knapp vier Jahren von einem 35-jährigen Drogendealer 74 Gramm Marihuana kaufen zu wollen. Das zumindest hatte der Dealer in seiner eignen Strafverhandlung als Besitzer der Drogen angegeben.

 Vorm Wipperfürther Amtsgericht kam es jetzt zur Verhandlung gegen einen Radevormwalder.

Vorm Wipperfürther Amtsgericht kam es jetzt zur Verhandlung gegen einen Radevormwalder.

Foto: NN/nn

Dass ein 37-jähriger Rader als Angeklagter vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht erscheinen musste, war aus dessen eigener Sicht nicht gerechtfertigt. „Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der Angeklagte vor dem Richter aus. Ihm wurde vorgeworfen, vor knapp vier Jahren von einem 35-jährigen Drogendealer 74 Gramm Marihuana kaufen zu wollen. Das zumindest hatte der Dealer in seiner eignen Strafverhandlung als Besitzer der Drogen angegeben.

Einer seiner Kunden war von der Polizei mit Drogen aufgegriffen worden und hatte den 35-jährigen verpfiffen. Die Polizei tauchte daraufhin am 22. Mai 2017 bei dem Drogenhändler auf, um dessen Wohnung mit einem Spürhund zu durchsuchen. Der Dealer selbst saß jedoch in einer anderen Wohnung des Hauses, wo der Angeklagte mit Freunden seinen Geburtstag nachgefeiert hatte. Bei der Hausdurchsuchung stellte die Polizei eine Luftpistole, eine Feinwaage wie auch 445 Gramm Marihuna sicher. Nach Aussage des 35-Jährigen war die Menge zu gleichen Teilen für die Partygäste bestimmt gewesen. Das stritt der Angeklagte jedoch ab.

Der Richter rief daraufhin den bereits zur Bewährung verurteilten Drogenbesitzer in den Zeugenstand. In seiner Aussage entlastete er den Angeklagten: „Er hatte nichts damit zu tun, ich kannte ihn ja gar nicht.“ Gleichzeitig widersprach das jedoch seiner früheren Aussage, was den Richter regelrecht auf die Palme brachte. „Sie tun sich mit dem Herumgeeiere keinen Gefallen, denn Sie stehen unter laufender Bewährung. Für den Fall, dass Sie hier Mist erzählen, gehen Sie in den Knast“, mahnte der Richter den Zeugen eindringlich. Der 35-Jährige blieb dennoch bei seiner Aussage, die den Angeklagten entlastete.

Staatsanwältin, Schöffen und Richter konnten dem 37-jährigen Radevormwalder somit weder den Drogenbesitz noch ein Kaufinteresse nachweisen. „Eine Verurteilung setzt voraus, dass keine Zweifel daran bestehen, dass eine Übergabe des Marihuanas stattgefunden hat“, erklärte der Richter, der den nicht vorbestraften Angeklagten vom Tatvorwurf freisprach. Dem bereits verurteilten Zeugen kündigte der Richter jedoch Konsequenzen an.

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