Ortschaften in der Region können profitieren Dorfgemeinschaften können Fördergelder beantragen

Oberberg · Insgesamt 100.000 Euro stehen bereit, damit Ehrenamtler in den Ortschaften Projekte auf den Weg bringen können. Anträge sind zu zwei Fristen möglich: zum 28. Februar und zum 30. April.

 Die Dörfer im Oberbergischen Kreis sollen gestärkt werden. Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro stehen für verschiedene Vorhaben bereit – nun können Anträge gestellt werden.

Die Dörfer im Oberbergischen Kreis sollen gestärkt werden. Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro stehen für verschiedene Vorhaben bereit – nun können Anträge gestellt werden.

Foto: Obk

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat im vergangenen Jahr 100.000 Euro an Sachmitteln für die Dorfentwicklung im Kreisgebiet bewilligt. Mit der „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ stellt der Oberbergische Kreis im Jahr 2022 zur Verteilung der Sachmittel eine neue Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Dorfgemeinschaften und Dorfvereine bereit. Die Förderung erfolgt über den Dorfservice Oberberg.

„Die Dorfgemeinschaften leisten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der lebenswerten Bedingungen im ländlich geprägten Kreisgebiet. Mit der neuen ‚Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer‘ soll es den Dorfgemeinschaften ermöglicht werden, Vorhaben und Projekte umzusetzen, für die bisher die finanziellen Mittel fehlten“, erläutert Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises.

Für die Dorfgemeinschaften und eingetragenen Dorfvereine besteht damit die Gelegenheit für eine einmalige finanzielle Unterstützung der eigenen Pläne und Ideen. Sofern gewünscht, unterstützt der Dorfservice Oberberg bei der Umsetzung der Vorhaben. In zwei Antragszeiträumen stehen jeweils 50.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Im ersten Antragszeitraum können sich Dorfgemeinschaften oder Dorfvereine bis zum 28. Februar bewerben. Im zweiten Antragszeitraum sind Bewerbungen bis zum 30. April möglich. Die Anträge müssen schriftlich beim Oberbergischen Kreis eingehen, an folgende Adresse: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach.

Alle bewilligten Vorhaben erhalten vom Oberbergischen Kreis eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten. Da eine möglichst hohe Anzahl an Projekten unterstützt werden soll, dürfen die Gesamtausgaben eines geplanten Projektes nicht mehr als 10.000 Euro und sollten mindestens 500 Euro betragen. Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis

zum 31. Dezember 2022 erfolgreich umgesetzt werden. Mehr Infos gibt es unter www.obk.de/dorfservice. Darüber hinaus stehen Gabriele May, 02261 88-6132 und Stefan Nickel, 02261 88-6131  für Nachfragen zur Verfügung.

(s-g)
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