Hohe Corona-Inzidenz im Oberbergischen Kreis Das bedeutet die 15-Kilometer-Regelung für die Bürger

Radevormwald Hückeswagen · Ab sofort gilt für den Oberbergischen Kreis die 15-Kilometer-Regel. Doch was bedeutet dies konkret? Und wen betrifft das überhaupt? Hier ein Überblick der wichtigsten Fakten, die Bürger wissen müssen.

 Der oberbergische Landrat Jochen Hagt hat sich zum Stand der Dinge in einem Youtube-Video auf der Seite des Oberbergischen Kreises geäußert.

Der oberbergische Landrat Jochen Hagt hat sich zum Stand der Dinge in einem Youtube-Video auf der Seite des Oberbergischen Kreises geäußert.

Foto: Oberbergischer Kreis

Am späten Montagabend hat der Oberbergische Kreis, einer Entscheidung der Landesregierung folgend, die bereits seit Tagen diskutierte 15-Kilometer-Regel eingeführt. Damit soll wegen der hohen Inzidenz im Kreisgebiet eine weitere Verbreitung von Infektionen verhindert werden.

Doch was bedeutet das konkret für die Bürger? Wie weit dürfen sie sich bewegen und welche Ausnahmeregelungen gibt es? Um die größten Ängste gleich zu beschwichtigen: Es geht bei dem Verbot hauptsächlich um Freizeitaktivitäten. Weder die berufliche Tätigkeit noch andere wichtige Erledigungen, etwa Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus, werden durch die Regel untersagt. Das geht aus der Corona-Verordnung des Landes hervor. Von den Verfügung ausgenommen sind somit „die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen“, der Besuch von Schulen, Kitas bzw. Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch, der  Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,  Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen, die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,  die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen Dienstleistungen, die nichts mit Freizeitaktivitäten zu tun haben sowie „Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, sofern die vorgenannten Tätigkeiten nach der Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung zulässig sind.“

Doch in welchem Radius dürfen sich Bürger bewegen, für die dies alles nicht zutrifft? „Innerhalb des Kreisgebietes können sich alle Radevormwalder und Hückeswagener frei bewegen“, erklärt Jessica Schöler, Sprecherin der Kreisverwaltung in Gummersbach. Über die Grenzen des Kreises hinaus dürfen sie aber nur bis zu 15 Kilometer Luftlinie entfernt von der Stadtgrenze. Das würde für Radevormwald also bedeuten, dass die Bürger ohne Probleme, nach Remscheid-Lennep oder Schwelm fahren könnten oder auch in den Märkischen Kreis nach Halver. „Doch beispielsweise nach Morsbach zu fahren und von dort aus die Kreisgrenzen zu überschreiten, wäre nicht möglich“, erklärt Jessica Schöler. Die Regelung wird bis 31. Januar gelten.

(s-g)
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