Dorfservice des Oberbergischen Kreises Kostenlose Online-Fortbildung zum Vereinsrecht

Oberberg · Der Dorfservice des Oberbergischen Kreises bietet zwei kostenlose Veranstaltungen. Dabei geht es unter anderem um die Themen Satzung und Datenschutz.

Zum Vereinsleben gehört auch einiger Papierkram: Satzungen, Datenschutzbestimmungen, Steuerpflicht – das alles bringt der Status als eingetragener Verein mit sich. 

Zum Vereinsleben gehört auch einiger Papierkram: Satzungen, Datenschutzbestimmungen, Steuerpflicht – das alles bringt der Status als eingetragener Verein mit sich. 

Foto: dpa/Patrick Pleul

Auch 2023 wird der Oberbergische Kreis über den Dorfservice Oberberg die Dorfgemeinschaften, Dorf- und Heimatvereine in vereinsrechtlichen Fragen unterstützen. Das neue Fortbildungsangebot geht auf rechtliche Fragen ein, die sich im Zuge der Vereinsarbeit ergeben. Experte ist Michael Röcken, der bereits mehrere Fortbildungen des Kreises zu diesem Themenfeld begleitet hat. Im Verlauf der jüngsten Dorfgespräche hatten mehrere Dorfgemeinschaften verstärkt Interesse an einer solchen Fortbildung geäußert. „Damit weitere Dorfgemeinschaften von dem Angebot profitieren können, wird das vielfältige Thema Vereinsrecht auch Teil des neuen Fortbildungsangebotes im Februar dieses Jahres sein. Die Fortbildungen des Dorfservice Oberberg greifen stets den Bedarf auf und bieten direkte Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten“, sagt Planungsdezernent Frank Herhaus.

Das kostenlose Fortbildungsangebot findet am 8. und 14. Februar jeweils um 18 Uhr statt. Eine Teilnahme an der Veranstaltung 2022 ist keine Voraussetzung.

Der Themenbereich Vereinssatzung wird am ersten Abend der Veranstaltung (8. Februar) erarbeitet. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, um eine Satzung zu optimieren, damit Verein und Vorstand haftungssicher arbeiten können. Alle Teilnehmer sind gebeten, ihre eigene Vereinssatzung für den Abend bereitzuhalten.

Am zweiten Abend (14. Februar) steht der Datenschutz im Mittelpunkt. Dass die Datenschutz-Grundverordnung besonders Vereine vor hohe Anforderungen stellt, zeigen die Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörden der Bundesländer und auch Gerichtsentscheidungen. Hier standen Vereine im Fokus. Die Fortbildung zeigt auf, welche datenschutzrechtlichen Verstöße geahndet wurden und wie der Verein auf den aktuellen Stand gebracht werden kann.

Im Zuge der beiden Veranstaltungstage wird es zudem ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmer geben. Auch eine Anmeldung für nur einen der beiden Themenbereiche ist möglich. Übrigens können sich auch Interessenten aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis anmelden.

Anmeldungen für eine oder beide Veranstaltungen sind bis zum 6. Februar möglich per E-Mail an stefan.nickel@obk.de oder telefonisch unter ☏ 02261 88-6131. Weitere Informationen auf www.obk.de/dorfservice

(s-g)
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