Finanzamt in Wipperfürth Drei Monate mehr Zeit für Steuererklärung

Radevormwald/Hückeswagen · Wer einen Steuerberater oder einen Verein beschäftigt, hat nun sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022. Der Grund für die ausgedehnten Fristen ist die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie.

Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie sind die Fristen für Bürger, die ihre Lohnsteuererklärung machen, ausgedehnt worden. 

Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie sind die Fristen für Bürger, die ihre Lohnsteuererklärung machen, ausgedehnt worden. 

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen geben den Bürgern mehr Zeit für die Steuererklärung 2020. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit“, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzamtes Wipperfürth. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November dieses Jahres. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.

„Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen (§ 149 Absatz 2 und 3 AO) für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der Bundesrat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt“, teilt die Behörde auf Anfrage mit.

Die Abgabefrist gilt nur für Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Ebenso müssen Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben. Wer ausschließlich Arbeitslohn bezieht, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten worden ist (Steuerklasse I), ist nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

 Die Finanzämter empfehlen, die Einkommensteuererklärung selbst erstellen und diese elektronisch über das Online-Finanzamt „Elster“ abzugeben. Über das Internet-Portal der Finanzverwaltung www.elster.de kann man sich anmelden und registrieren. „Die Steuererklärung kann so schnell, bequem und sicher von zu Hause aus übermittelt und beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Und das ganz ohne Ausdruck, denn das bei der Registrierung erstellte Zertifikat ersetzt die Unterschrift.

Während der Formularbearbeitung unterstützen zudem praktische Hilfefunktionen und eine Steuerberechnung bei der Erstellung der Steuererklärung. Außerdem können über „Mein Elster“ elektronische Daten, die zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von der Versicherung bereits an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, abgerufen und direkt in die Steuererklärung übernommen werden.

Auch Belege können über das genannte Portal hochgeladen und beim Finanzamt vorgelegt werden. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn das zuständige Finanzamt dazu auffordert.
www.finanzverwaltung.nrw.de

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort