Radevormwald Medizinisches Cannabis in der Apotheke

Radevormwald · Ein Jahr nach der Freigabe in Deutschland verschreiben Ärzte auch im Bergischen Land immer häufiger medizinisches Cannabis. Nach Angaben des Apothekenbranchenverbands ABDA haben Apotheken im vergangenen Jahr deutschlandweit 44.000 Einheiten an Cannabis-Blüten auf Kosten der Krankenkassen abgegeben.

"Für Patienten, die zuvor Cannabis nur über eine Ausnahmegenehmigung beziehen konnten, hat sich seitdem viel verbessert", sagt Martina Dammüller, Pressesprecherin der Apotheker im Oberbergischen Kreis. "Patienten werden mit Dosierung und Anwendung nicht mehr allein gelassen. Auch ist medizinisches Cannabis nun leichter zugänglich und deutlich preiswerter".

Cannabis wird von den Ärzten in der Regel als sogenanntes Rezeptur- Arzneimittel verordnet. Im Labor der Apotheke wird die Cannabis-Qualität sorgfältig pharmazeutisch geprüft, anschließend die unzerteilten Blüten in einem aufwendigen Verfahren zu einem patientenindividuellen Arzneimittel verarbeitet, um dann die Patienten mit einem qualitätsgesicherten Arzneimittel zu versorgen.

"Dieser hohe pharmazeutische Aufwand bei der Herstellung einer Apothekenrezeptur führt dazu, dass unsere Patienten individuell und optimal behandelt werden können", sagt Martina Dammüller. "Wir beraten jeden Patienten persönlich und geben ihm bei der Abgabe des Arzneimittels eine detaillierte Anleitung mit", sagt sie. Diese sei leicht umzusetzen und führe zu sicheren und wiederholbaren Ergebnissen.

Cannabis kann von Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als Tee getrunken werden. Für die Inhalation gibt es elektrische Verdampfer, die die Cannabisblüten unter definierten Bedingungen erhitzen. Der Patient kann den Dampf nach und nach vollständig inhalieren. Dammüller: "Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als Joint, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten wie Sahne oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet, da die optimale Dosis nicht reproduzierbar wäre."

Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet und ist wie andere wichtige Arzneimittel, die auf Betäubungsmittelrezepten verordnet werden, aus Sicherheitsgründen nicht im Versandhandel erhältlich.

Bei einer Genehmigung der Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung an, die auf maximal zehn Euro pro Medikament begrenzt ist. Da das Rezept nach der Ausstellung nur eine Woche lang gültig ist, sollten es Patienten umgehend in einer Apotheke einlösen.

Dammüller rät: "Um eine schnelle Versorgung zu gewährleisten, sollte man diese Rezepte immer direkt in der Apotheke vor Ort vorlegen."

(RP)
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