Amtsgericht Rader durch gestohlene Spielekonsole der Hehlerei überführt

Radevormwald · Obwohl dem Amtsgericht Beweise vorlagen, konnte die Tat dem Angeklagten nicht eindeutig zugeschrieben werden.

 Vor dem Wipperfürther Amtsgericht musste sich jetzt ein Radevormwalder verantworten – nicht zum ersten Mal.

Vor dem Wipperfürther Amtsgericht musste sich jetzt ein Radevormwalder verantworten – nicht zum ersten Mal.

Foto: NN/nn

Glimpflich davon kam ein 41-jähriger Radvormwalder am Wipperfürther Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, am 11. Oktober 2017 zwischen 17 und 19 Uhr durch das gewaltsame Eintreten der Tür in eine Wohnung eingebrochen zu sein und dort eine Spielekonsole mit Spielen, eine Digitalkamera sowie 800 Euro Bargeld gestohlen zu haben. Obwohl dem Gericht Beweise vorlagen, konnte die Tat dem Angeklagten nicht eindeutig zugeschrieben werden. Allerdings konnte anhand der Konsolen-Seriennummer sowie der E-Mail-Adresse und den Einlogdaten dokumentiert werden, dass der Angeklagte sich noch am Tag des Einbruchs um 19.49 Uhr mit der gestohlenen Spielekonsole angemeldet hatte.

Dennoch stritt der 41-Jährige den Diebstahl ab. Vielmehr erzählte er, dass er mit einem Freund als Übersetzungshilfe zu einem An- und Verkaufsladen nach Wuppertal gefahren sei, um dort ein Tablet, eine Digitalkamera und die Playstation zu verkaufen. „Da mir der Freund aber noch 90 Euro schuldete, hat er mir die Playstation überlassen“, sagte der Angeklagte. Wenige Tage später hätte die Polizei seine Wohnung durchsucht. Der Freund war als Zeuge geladen. Er sei von dem Bestohlenen gegen Mittag per Anruf über den Einbruch informiert worden. „Ich war gerade mit einer anderen Person im Supermarkt“, ließ der Italiener von einer Dolmetscherin übersetzen. Er wisse weder, wer den Einbruch und Diebstahl begangen haben könnte, noch habe er dem Angeklagten eine Spielekonsole überlassen. „Eine Playstation habe ich nie gehabt“, beteuerte er. Den Augenkontakt mit dem Angeklagten vermied der Zeuge konsequent. Seine Schilderungen waren wenig detailliert, und auch die Uhrzeiten stimmten nicht mit der wahrscheinlichen Einbruchszeit überein. Er verstrickte sich immer mehr in Widersprüche. Der Richter warnte den Zeugen vor Falschaussagen: „Entweder sie schweigen oder sie sagen jetzt die Wahrheit“, sagte er.

Da weder DNA-Spuren noch Finger- und Fußabdrücke dem Angeklagten zugeordnet werden konnten, war ihm auch der Einbruch nicht nachzuweisen. Die Staatsanwältin stellte aber eine Nachtragsanklage: „Dadurch, dass sie die Playstation angenommen haben, obwohl sie ahnen konnten, dass sie aus einem Diebstahl stammt, haben sie sich der Hehlerei schuldig gemacht“, sagte sie. Das bestritten weder der 41-Jährige noch sein Verteidiger. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 300 Euro Geldstrafe. Eine letzte Chance für den Radevormwalder, der 16 Vorstrafen hat, unter anderem wegen Hehlerei, Wohnungseinbruch, Diebstahl und Urkundenfälschung. Zudem läuft noch die Bewährungszeit aus einer vorherigen Verurteilung. „Bauen Sie in den nächsten drei Jahren noch einmal Mist, dann sitzen Sie in Summe zwei Jahre und zwei Monate im Gefängnis ab. Dessen müssen sie sich bewusst sein“, warnte der Richter den Verurteilten noch einmal eindringlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort