Radevormwald Kontrollen würden auf jeden Fall einfacher

Radevormwald · Ein absolutes Rauchverbot käme den Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes entgegen, da sie Kontrollen durch ein generelles Verbot leichter durchführen könnten. "Wir könnten dann natürlich schlicht prüfen, ob ich einer Gaststätte geraucht wurde oder nicht", sagt Jochen Knorz, Leiter des Fachbereichs Soziales und Ordnung.

 Jochen Knorz, Leiter des Fachbereichs Soziales und Ordnung.

Jochen Knorz, Leiter des Fachbereichs Soziales und Ordnung.

Foto: hertgen

Mit den momentanen Ausnahmetatbeständen sei die Überprüfung teilweise schwierig. "Wenn es um die Quadratmeterzahl einer Eckkneipe geht, müssen wir im Zweifel den Zollstock anlegen", sagt Knorz.

Nach aktuell gültigem Nichtraucherschutzgesetz obliegt die Verantwortlichkeit zur Einhaltung bestehender Rauchverbote momentan noch den Gastwirten. So steht es in § 5 Absatz 2b Nichtraucherschutzgesetz NRW. "Wir als Ordnungsamt schreiten nur ein, wenn der Gastwirt Probleme bei der Kontrolle hat oder wenn Anzeigen bei uns eingehen", sagt Knorz.

Wie eine Überprüfung nach neuem Recht aussehen würde und ob die städtischen Ämter bei einer Neuregelung überhaupt in die Verantwortung genommen würden, kann Knorz aktuell noch nicht sagen. "Uns liegt der Gesetzesentwurf noch nicht vor."

Knapp 95 Gastronomiebetriebe gibt es aktuell in Radevormwald. 70 davon sind konzessionierte Gaststätten. In 25 weiteren werden keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt, weshalb diese erlaubnisfrei sind.

Typische Eckkneipen, denen bei einem möglichen absoluten Rauchverbot das Aus droht, gibt es in Radevormwald kaum noch. "Wir haben höchstens zwei oder drei reine Eckkneipen in der Stadt", sagt Jochen Knorz.

(RP)
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