Radevormwald Kein Unterhalt gezahlt – Bewährungsstrafe

Radevormwald · Die aufgelaufene Summe ist gewaltig: Auf fast 28 000 Euro hat sich der Rückstand summiert, den ein 44-jähriger Radevormwalder an Unterhalt zahlen muss. Stattdessen musste der Staat, genauer gesagt die Stadt Radevormwald, einspringen. Der Sohn ist mittlerweile elf Jahre alt und lebt in der Wohnung der Mutter. Diese befindet sich im gleichen Haus, in dem auch der Vater gemeldet ist.

Im Zeitraum zwischen November 2008 und Januar 2011 soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nicht gezahlt haben, obwohl er zahlungsfähig gewesen wäre. So hat er in der Zeit bei zwei Firmen ein regelmäßiges Gehalt bezogen. "Ja, ich wollte, aber ich konnte nicht zahlen. Ich hatte Schulden", behauptete der 44-Jährige nun bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Wipperfürth. Vom Jugendamt hätte er auch "Drohbriefe" bekommen. "Die haben mir mit einer Anzeige gedroht", berichtete er. Offenbar haben die deutlichen Worte in dem Schreiben gefruchtet. Zwar ist der Radevormwalder zurzeit arbeitslos und bezieht Hartz-IV, trotzdem zahlt er pro Monat 30 Euro an das Jugendamt Radevormwald.

"Sie müssen sich kümmern!"

Doch die ausstehenden Zahlungen sind damit noch nicht aus der Welt. "Sie müssen sich kümmern. Es geht nicht an, dass Sie den Kopf in den Sand stecken, und die Allgemeinheit zahlt", forderte der Richter den Mann auf. Da die finanzielle Situation des 44-Jährigen eh schon brenzlig ist, kam für das Gericht eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht. Stattdessen verurteilte er den säumigen Unterhaltszahler zu einer Gefängnisstrafe in Höhe von sechs Monaten auf Bewährung. Die 30 Euro pro Monat muss er gemäß der Bewährungsauflage weiterzahlen, zudem muss er alle drei Monate Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und seine finanzielle Situation offenlegen.

(nob)
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