Radevormwald Juristin gibt wichtige Tipps zum Elternunterhalt

Radevormwald · Elternunterhalt ist ein Thema, dass vielen Menschen große Sorgen bereitet, denn es kann den finanziellen Ruin mancher Familie bedeuten. Bereits im Frühjahr hatte der Trägerverein "aktiv 55 plus" Ingeborg Heinze eingeladen, um der Juristin Gelegenheit zu geben, über das Thema aufzuklären. Wegen der großen Resonanz gab es jetzt einen weiteren Informationsabend. Und wieder waren alle Plätze schnell ausgebucht, so dass Gastgeber Michael Scholz, Sprecher der Sparkasse, vorschlug, einen dritten Vortragsabend anzubieten. Ingeborg Heinze überzeugte nicht nur mit ihrem Fachwissen, sondern auch mit der ihr eigenen Art, das für den einen oder anderen erschreckende Thema mit trockenem Humor zu erläutern. "Sie haben sich heute für eines der komplexesten Themen entschieden, über das ich referiere", begrüßte die Juristin die 50 Gäste.

Wer in Deutschland in ein Pflegeheim muss, den Aufenthalt dort aber nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, kann ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt beantragen. Das übernimmt die Kosten, prüft aber, von wem es das Geld zurückbekommen kann. Zwei Zielgruppen besuchten den Vortrag: Zum einen waren es Senioren, die wissen wollten, ob ihre Kinder für sie zahlen müssen, und Junioren, die, meist zurecht, befürchten, dass sie irgendwann für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen. "Mein Rat an Kinder, die plötzlich vor der Situation stehen, dass Vater oder Mutter in die Pflege gehen müssen: Gehen Sie zu einem auf Elternunterhalt spezialisierten Anwalt. Und zwar so schnell wie möglich", sagte Heinze. An Hand einer Beispielfamilie erläuterte sie, wer vom Sozialamt zum Elternunterhalt herangezogen wird, und unter welchen Voraussetzungen man dieser Pflicht entgehen kann. Dazu gehörten Fakten wie die Größe des selbstgenutzten Eigentums oder die vielen nur in Teilen bekannte "10-Jahres-Regel".

Während ihres Vortrages reihte sich ein guter Ratschlag an den anderen. Unverheirateten älteren Paare riet sie: "Werden Sie nicht aufs Alter hin moralisch, denn nur Eheleute müssen füreinander aufkommen." Da es viele solcher Tipps gibt, und sich die Gesetze schnell ändern, rät sie auf jeden Fall zum Besuch beim Fachanwalt, der die richtige Vorgehensweise für die jeweilige Lebenslage ausarbeiten kann. Eine wichtige Information auch für "Nur-Hausfrauen" und Töchter von Eltern in der Pflege: "Sie haben einen gesetzlichen Taschengeldanspruch vom Nettoeinkommen ihres Ehemannes. Dieses Geld wandert dann direkt an das Sozialamt."

Und noch ein wichtiger Rat für alle: "Machen Sie sich von dem Gedanken frei, über die Nießbrauchregelung ihr Haus retten zu können. Spätestens bei ihrem Tod wird es ins Eigentum des Staates übergehen - und sich selbst nehmen sie die Entscheidungsfreiheit, über ihr Eigentum zu verfügen!".

(gede)
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