Radevormwald Junge Autofahrerin muss für ihre Fahrerflucht büßen

Radevormwald · Einen Schaden in Höhe von 1015 Euro soll eine 22-jährige Radevormwalderin im November vergangenen Jahres beim Ausparken an dem benachbarten Fahrzeug verursacht haben. Anschließend sei sie vom Tatort weggefahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern. So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln. Am Amtsgericht in Wipperfürth, wo der jungen Frau nun das Delikt einer Fahrerflucht vorgeworfen wurde, beteuerte sie jedoch, nichts von dem Vorfall bemerkt zu haben.

"Ansonsten hätte ich doch sofort die Polizei gerufen und meiner Versicherung Bescheid gegeben", versicherte sie bei ihrer Aussage. Dass sie an diesem Tag in der Innenstadt an der Bischof-Bornewasser-Straße geparkt hatte, bestritt die Angeklagte nicht. "Ich war beim Fotografen, um Bewerbungsfotos zu machen", gab sie gegenüber dem Gericht an.

Für den Unfall gab es jedoch eine Zeugin: Eine 46-jährige Radevormwalderin hatte auf der anderen Straßenseite wartend in ihrem Fahrzeug gesessen und den Ausparkvorgang beobachtet. "Es hat richtig laut gescheppert", sagte die Zeugin aus. Sie wollte aussteigen und fragen, ob sie helfen könnte. "Da fuhr die Damen schon weg. Ich war total perplex", schilderte sie.

Das Nummernschild hatte sich die Zeugin bis auf die letzte Ziffer gemerkt und nach dem Unfall bei der Polizei angegeben. Im Gericht erkannte die Zeugin die Angeklagte jedoch nicht als Unfallfahrerin direkt wieder. "Ich habe ein völlig anderes Bild von der Fahrerin im Kopf und ich meine, sie war auch älter", gab sie an.

Trotz der unsicheren Identifizierung kam für die Staatsanwaltschaft und den Richter eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht. Der Richter bot der Verteidigung lediglich eine Einstellung gegen eine Geldstrafe und eine entsprechende Schadensregulierung an. Anderenfalls wolle er das Verfahren vertagen und ein Gutachten zur taktilen Wahrnehmbarkeit des Unfalls erstellen lassen.

Nach der Beratung der Anwältin und ihrer Mandantin willigte die Angeklagte in eine Einstellung mit Auflage ein. "Wir machen das, aber nur zähneknirschend", sagte die Verteidigerin. Die 22-Jährige hofft nun darauf, dass ihre Versicherung den Schaden reguliert. Darüber hinaus muss sie innerhalb der nächsten drei Monate 200 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort