Radevormwald In der Kita wird weiter übernachtet

Radevormwald · Höhere Brandschutzauflagen bedrohen die traditionelle Übernachtung im letzten Jahr im Kindergarten. Der Kreis hat einen Info-Flyer zusammengestellt, der die Übernachtung zwar sicherer, aber aufwendiger macht.

 Übernachtungen im Kindergarten sind für die Kleinen ein besonderes Erlebnis. Das soll an Vorschriften nicht scheitern, so die Stadt.

Übernachtungen im Kindergarten sind für die Kleinen ein besonderes Erlebnis. Das soll an Vorschriften nicht scheitern, so die Stadt.

Foto: dpa

Der Abschluss der Kindergartenzeit ist für viele Kinder etwas ganz besonderes. Der Übergang zur Schule naht, die Kinder müssen ein Stück selbstständiger werden. Damit das leichter gelingt und mehr Spaß macht, bieten viele Kindergärten und Kitas im Mai und Juni Übernachtungen an. Da die Gebäude dafür aber eigentlich nicht gebaut wurden, sind dort auch keine Rauchmelder in den Schlafräumen vorgeschrieben. Damit im Falle eines Feuers trotzdem alles gut geht, hat der Oberbergische Kreis einen Flyer verteilt, mit allen wichtigen Informationen und Vorgaben.

Zwei Kitas haben sich in Rade bislang gemeldet, die demnächst eine Übernachtung machen wollen: Die evangelische Kita an der Kottenstraße und die Kita Pusteblume. "Wir wollen nichts verhindern, die Übernachtungen sind eine gute Sache", sagt Jürgen Funke vom Amt für Jugend, Kultur und Sport der Stadt. Die Übernachtungen würden daher - in Absprache mit dem Kreis und unter den bekannten Auflagen - wie im vergangenen Jahr stattfinden. Die Bauaufsicht und die Feuerwehr seien bereits informiert. "Dann kann von der Gefahrenseite her nichts passieren." Für nächstes Jahr setze man sich mit der Bauaufsicht zusammen, um eine Lösung zu finden, die auf einer guten rechtlichen Basis stehe. "Sicherheit geht natürlich immer vor, gerade wenn es um kleine Kinder geht", sagt Funke.

Grundsätzlich sollen Kitas drei Wochen vor der Übernachtung bei Feuerwehr und Rettungsleitstelle Bescheid geben. Denn normalerweise würde die Feuerwehr nachts nicht davon ausgehen, dass in einem Kindergarten Menschen sind. Wird die Übernachtung aber vorher angemeldet, wissen die Helfer, dass auch Menschen gerettet werden müssen und nicht nur das leere Gebäude brennt. Einen Schritt weiter ging das Bauministerium NRW in einem Erlass im Februar: "Gebäude müssen eine Baugenehmigung haben, in der die Nutzung der Räume geregelt ist. In der Regel ist die Erlaubnis für Übernachtungen in Kindergärten nicht vorgesehen. Deshalb sind Übernachtungen genehmigungspflichtig". Der Oberbergische Kreis hat daraufhin einen Flyer zusammen gestellt, der in erster Linie den Brandschutz abdeckt.

Pfarrer Philipp Müller der Evangelisch - Lutherischen Kirchengemeinde sieht kein Grund zur Aufregung. Seiner Kenntnis nach würden alle Vorgaben für die Übernachtung im Kindergarten umgesetzt. "Wir machen regelmäßig Übernachtungen, auch mit den Konfirmanden", sagt Müller. Die Übernachtungen und die Zahl der teilnehmenden Kinder würden ohnehin standardmäßig der Feuerwehr gemeldet. Dies bestätigt auch Rolf Haumann, Jugendreferent des Kirchenkreises Lennep. Haumann informierte alle Gemeinden des Kreises über die neuen Auflagen. "Bei einem Brand in der Nacht in einem Gemeindehaus oder einer Kita geht die Feuerwehr natürlich erstmal nicht davon aus, dass diese bewohnt sei", sagt Haumann.

Dass es auch kompliziert gehen kann, hat die Stadt Gummersbach gezeigt. Hier müssen Kitas einen Antrag auf Umnutzung stellen. "Das kann den Träger mit sehr hohen Kosten konfrontieren", sagt Jürgen Gogos, Fachberater für die AWO-Kitas im Bergischen. Theoretisch müsste ein Architekt das gesamte Gebäude überprüfen. Im Anschluss würde zusätzlich die Feuerwehr den Brandschutz ins Auge nehmen. "Der anschließenden Umbau kann ganz schnell tausende Euros kosten", sagt Gogos. Gummersbach sei Gogos' Wissensstand nach aber die einzige Stadt, die das so handhabe. Alle anderen Kommunen im Bergischen würden bei Einhaltung der Kreisvorgaben eine Ausnahme pro Jahr zulassen.

(cha)
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