Jäger in Radevormwald Hund reißt Reh – Hegegemeinschaft erstattet Anzeige

Radevormwald · Claudia Möllney von der Hegegemeinschaft richtet erneut einen eindringlichen Appell an alle Hundebesitzer, ihre Hunde in Wald und Feld an der Leine zu führen.

 Eins von vielen durch einen Hund getöteten Tieren in Rade.

Eins von vielen durch einen Hund getöteten Tieren in Rade.

Foto: Möllney

Solche Überschriften möchte man nie mehr lesen müssen: „Freilaufender Hund reißt Reh“. Doch leider passiert das immer wieder, wie Ende Januar im Jagdbezirk Hinüber. „Ein freilaufender großer Hund hat ein Reh gehetzt, gepackt und so lange das laut klagende Tier gebissen, bis es jämmerlich verendet ist“, berichtet Claudia Möllney, Pressesprecherin der Hegegemeinschaft. Zeugen informierten Jagdpächter Olaf Brese. „Diese Todeshatz war nicht der erste Fall. Wissen Hunde, wie sie ein Reh töten können, machen sie es wieder“, sagt die Naturpädagogin des Deutschen Jagdverbandes. Deshalb richtet sie einen eindringlichen Appell an alle Hundebesitzer, ihre Hunde in Wald und Feld an der Leine zu führen, um Tieren Qualen zu ersparen. Der große Hund in Hinüber wurde laut Zeugenaussagen wiederholt beim Wildern beobachtet, was den Jagdpächter veranlasst hat, dass Ordnungsamt zu informieren, Strafanzeige zu stellen, Schadenersatz zu fordern und auf Unterlassung zu klagen.

„Diese Straftat hat erhebliche Konsequenzen: Die Rechtsgrundlage besagt, dass zur Gefahrenabwehr diese Hunde als gefährliche Hunde eingestuft werden können. Solche Tiere dürfen nur noch angeleint und mit Maulkorb versehen außerhalb des befriedeten Besitztums ausgeführt werden“, erläutert Claudia Möllney. Ebenso müsse der Hundebesitzer dem Jagdpächter mehrere hundert Euro Schadenersatz zahlen sowie alle möglichen Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Claudia Möllney weiß, dass die Hegegemeinschaft nur noch mit Druck dem gedankenlosen Handeln einiger Hundebesitzer entgegenwirken kann. „Viele reagieren nur patzig, frech und beleidigend“, sagt sie. Ab sofort werde nicht mehr diskutiert, sondern sofort Anzeige erstattet. „Solche Leute sind nicht belehrbar“, meint Claudia Möllney. Sie weist darauf hin, dass das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden in einem Jagdbezirk verboten ist. Ein Verstoß werde laut Landesjagdgesetz mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet. Das vorsätzliche Hetzen von Wild durch Hunde könne sogar den Tatbestand der Wilderei und somit einen Straftatbestand erfüllen. Außerhalb der Wege müssten Hunde immer angeleint werden – auch bei angrenzenden Böschungen entlang der Wege. Nur auf den Wegen und wenn sich die Hunde im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Hundehalters befinden, dürften Hunde unangeleint geführt werden.

In Naturschutzgebieten (FFH-Gebiete) und geschützten Landschaftsbestandteilen (Schilder: grünes Dreieck mit schwarzem Seeadler) bestünden weitere Einschränkungen wie ein vollständiger Leinenzwang und besondere Ahndungsvorschriften für die Naturschutzgebiete.

„Gerade jetzt nehmen die Rehe nicht Reißaus, weil sie ihren Energiehaushalt bei Frost sehr weit heruntergefahren haben. Somit sind sie für wildernde Hunde eine leichte Beute“, betont Claudia Möllney. Außerdem seien die Tiere durch Fällarbeiten in den Wäldern gestresst, weil ihnen Lebensraum verloren gehe. Möllney versteht nicht, warum ein Hund nicht an einer langen Leine geführt werden kann. Ein weiteres Problem: Die Menschen bleiben nicht auf den Wegen, sondern kriechen verstärkt durchs Unterholz in den Lebensraum der Tiere. „Die flüchten in Panik, rennen auf die Straße und werden überfahren“, berichtet die Sprecherin.

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