Amtsgericht in Wipperfürth Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs

Radevormwald · Vor dem Amtsgericht Wipperfürth musste sich ein 22-jähriger Mann aus Radevormwald wegen Besitzes kinderpornographischer Medien und des zweifachen sexuellen Missbrauchs eines fünfjährigen Mädchens verantworten.

 Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten ohne Bewährung.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten ohne Bewährung.

Foto: dpa/Oliver Berg

Gerechtigkeit kann es für die Opfer sexuellen Missbrauchs, vor allem für Kinder, nicht geben. Sie werden mit den Folgen des an ihnen begangenen Unrechts leben müssen. Ein Gerichtsurteil kann letztlich den Täter zwar bestrafen – und bestenfalls die Gesellschaft vor weiteren Taten schützen. Aber die Folgen des Missbrauchs werden die Opfer ihr Leben lang begleiten.

Insofern war es zumindest eine kleine Erleichterung, dass zur Verhandlung gegen einen 22-Jährigen aus Radevormwald wegen des Besitzes kinderpornographischer Medien und des zweifachen sexuellen Missbrauchs eines fünfjährigen Mädchens, dieses nicht vor Gericht erscheinen musste, um auszusagen. Das teilte der Vorsitzende Richter auf Nachfrage unserer Redaktion mit. „Der Angeklagte hatte sich voll geständig gezeigt, so dass dem Kind die Aussage erspart blieb“, sagte er. Konkret war es um zwei Taten gegangen, die eine aus dem Sommer 2020, die zweite von Januar 2021.

„Nach der zweiten Tat ist es aufgefallen, denn das Mädchen hat Andeutungen gemacht, als es bei einer Freundin beim Spielen war“, sagte der Richter. Daraufhin habe die Mutter des Mädchens mit ihr gesprochen, so dass sich der Verdacht erhärtete. „Dann hat die Mutter den 22-Jährigen, der ihr zuvor schon persönlich bekannt war, direkt mit dem Vorwurf konfrontiert. Und ihm nahegelegt, sich selbst zu stellen – da sie sonst die Polizei rufen würde“, sagte der Richter. Der junge Mann habe das Mädchen mit dem Versprechen einer Belohnung – einmal einer Halskette aus einer Jugendzeitschrift, das zweite Mal mit einer Mütze für eine Puppe – auf sein Zimmer gelockt. „Dort hat er das Kind dazu bewegt, ihn manuell zu befriedigen“, sagte der Richter. Beim ersten Mal habe es nicht geklappt, beim zweiten Mal allerdings schon.

Der 22-Jährige habe sich nach der Konfrontation mit der Mutter des Mädchens direkt der Polizei gestellt. „Im Zuge der Ermittlungen wurden auf dem Computer des Angeklagten etwa 550 eindeutige Bilder und Videos gefunden, davon die Hälfte mit kinderpornographischem Inhalt, die andere Hälfte waren sogenannte Posing-Bilder, also Aufnahmen von zumeist leicht bekleideten Kindern in eindeutigen Posen“, sagte der Richter. Das Gericht hatte eine sachverständige Gutachterin geladen, die bei dem Angeklagten einerseits eine manifeste Pädophilie festgestellt hatte, zugleich aber die volle Schuldfähigkeit. Der Angeklagte hatte die vergangenen sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht. Diese Hafterfahrung habe seinen Mandanten geprägt, daher plädierte der Verteidiger auf eine bewährungsfähige Strafe, sagte der Richter. „Zur Begründung gab er einen Gedanken an, den ich durchaus nachvollziehen konnte. Nämlich, dass auch ein längerer Gefängnisaufenthalt die Krankheit nicht verschwinden lässt.“ Allerdings habe er davon abgesehen, obwohl er mit dem Urteil von zwei Jahren und elf Monaten ohne Bewährung noch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben sei. Diese habe drei Jahre und drei Monate gefordert.

„Ich glaube, dass er den weiteren Eindruck eines Gefängnisaufenthalts braucht. Und wenn er sich in der Justizvollzugsanstalt gut führt, kann er mit Hafterlass nach etwa einem Jahr rechnen – die Untersuchungshaft einberechnet“, sagte der Richter. Tatsächlich gehe es auch um den Schutz der Gesellschaft – denn sofort einen Therapieplatz zu finden, sei im Moment praktisch nicht möglich. „Er kann sich aber natürlich auch schon im Gefängnis um eine Therapie bemühen“, sagte der Richter.

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