Häusliche Gewalt Gericht entscheidet auf Freispruch

Radevormwald / Wipperfürth · Im Strafverfahren gegen einen Radevormwalder blieben viele Zweifel daran, was sich bei einem Stret in einem Ferienhaus so abgespielt hatte, wie von einer Frau aus Ratingen geschildert.

Wenn es vor dem Richter um häusliche Gewalt unter Paaren geht, ist es immer dasselbe Dilemma: Auf der Suche nach der Wahrheit finden sich keine objektiven Antworten zu dem, was tatsächlich vorgefallen ist. Denn im Regelfall waren nur zwei Menschen dabei, der vermeintliche Täter und das vermeintliche Opfer. Aussage steht gegen Aussage. Und dann heißt es „im Zweifel für den Angeklagten“. So war es jetzt auch im Fall eines 36-jährigen Kaufmanns: Das Verfahren gegen ihn vor dem Amtsgericht in Wipperfürth endete mit einem Freispruch.

Angeklagt war der Mann wegen Körperverletzung. An einem Freitagabend im März vorigen Jahres soll er laut Anklageschrift seine damalige Lebensgefährtin in seinem Ferienhaus in Kräwinkel körperlich misshandelt haben. Die Frau trug Prellungen vor allem im Gesicht davon, außerdem verlor sie einen Zahn. Ihr Freund habe sie in dem Streit durch die ganze Wohnung vor sich her getrieben und sie immer wieder geschubst, so dass sie schließlich zu Boden gestürzt sei und sich dabei verletzt habe: Das sagte die 40-jährige Frau als Zeugin vor Gericht aus. Kurzfristig habe sie nach dem Sturz das Bewusstsein verloren. Seitdem leide sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Ganz anders schilderte der Angeklagte das, was in dem Ferienhaus geschehen war. Demnach hatte er die in Ratingen lebende Freundin abends vom Bahnhof abgeholt und nach Radevormwald zum Haus gefahren. Dort ließ er sie allein, weil er noch zu einem Essen mit Geschäftsfreunden verabredet war. Als er dann kurz vor Mitternacht zurückgekehrt sei, habe er seine Freundin „völlig durchgeknallt“ vorgefunden. Sie habe ihm, wie schon oft zuvor, eine heftige Szene gemacht und ihm unterstellt, er habe sie mit seiner Ex-Freundin betrogen. „Sie ist krankhaft eifersüchtig, es gab immer wieder Theater deswegen.“ Die Frau sei in ihrer Erregung schimpfend durch die Wohnung gerannt und dann einige Stufen herunter gestürzt. Dabei habe sie sich die Verletzungen zugezogen.

Ausufernd schilderte der Angeklagte die schwierige Beziehung der beiden, die zu dem Zeitpunkt schon einige Jahre andauerte. Mal waren sie zusammen, dann wieder getrennt. Er zeichnete das Bild einer psychisch labilen Frau, die häufig „ausrastete“ und dabei auch gewalttätig geworden sei. Dennoch kamen sie immer wieder als Paar zusammen. „Sie tat mir leid, und ich habe mich verantwortlich für sie gefühlt.“

Dass die Beziehung alles andere als glücklich war, ging auch aus den Schilderungen der Frau hervor: „Er hat mich ständig betrogen, mit seiner Ex-Freundin und mit anderen Frauen.“ Das wisse sie, weil sie Nachrichten in seinem Handy gelesen habe. Dennoch blieb sie bei ihm – auch nach der Nacht im März, in der er sie ihren Schilderungen zufolge körperlich misshandelt hatte. Erst nach dem Wochenende verließ sie montags das Ferienhaus, ging dann dienstags zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Auch zum Arzt begab sie sich erst Tage später, um sich die Verletzungen attestieren zu lassen. Auch danach versuchte sie noch wiederholt, über das Handy Kontakt zu dem Mann ­aufzunehmen, den sie gerade angezeigt hatte.

Am Ende blieben im Strafverfahren viele Zweifel daran, dass sich der Streit im Ferienhaus so abgespielt hatte wie von der Frau geschildert. Hinzu kam, dass ihre Angaben bei der Polizei abwichen von dem, was sie vor Gericht aussagte. „Wir können nicht sicher ausschließen, dass da tatsächlich etwas vorgefallen ist – aber wir können nicht abschließend klären, was wirklich passiert ist“, sagte der Richter. Der Freispruch für den 36-Jährigen war die juristisch logische Folge.

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