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Radevormwald Gülle als Handelsgut für das Bergische

Radevormwald · Das Ausbringen von Gülle, die durch einen niederländischen Lkw nach Rade transportiert worden ist, hat auch den Stadtrat beschäftigt. Laut Landwirtschaftskammer sind zahlreiche Lohnunternehmer auf den Feldern unterwegs.

Die Düngung der Wiesen für die Milchviehhaltung und für die Silage- oder Heuernte ist auch in Radevormwald seit vielen Jahren immer wieder ein Thema. Im vergangenen Jahr beschwerten sich Bürger (BM berichtete) über das Ausbringen von Gülle nach einem neuen Verfahren im Raum Heide und Bergerhof. Angefahren worden ist die Gülle von niederländischen Lkw. "Es gibt inzwischen zahlreiche Lohnunternehmer aus den Niederlanden, die innerhalb Deutschlands Gülle transportieren", sagt Bernhard Rüb, Pressesprecher der Landwirtschaftskammer Rheinland aus Bonn, und ergänzt: "Gülle wird als Handelsgut transportiert, wie andere Waren auch."

Unter gewissen Voraussetzungen kann auch niederländische Gülle ab dem Frühjahr wieder auf deutsche Felder aufgebracht werden. "Das ist im freien Europa EU-Recht", sagt Rüb. Die Einfuhr von Gülle aus den Niederlanden unterliegt der Düngeverordnung, die für das gesamte Bundesgebiet einheitlich geregelt ist. Gegenüber der WAZ hatte ein Landwirt aus Halver, der unter anderem auch in Radevormwald Flächen gepachtet hat, erklärt, dass die im Raum Heide/Bergerhof verwendete Gülle aus der Nähe von Borken (Niederrhein) stamme und von einem niederländischen Frachtführer ins Bergische gebracht worden sei.

Sylvia Schwanke hat dazu als Umweltbeauftragte der Stadtverwaltung den Kommunalpolitikern auf Anfrage der AL im Stadtrat erklärt, dass die Zuständigkeit der Überprüfung der Gülle-Ausbringung nicht bei der Stadt, sondern bei der Landwirtschaftskammer liegt. "Die Landwirte melden nach der Düngeverordnung, wenn notwendig, bis zum 31. März bei uns ihr Ausbringen an", sagt der Sprecher der Landwirtschaftskammer. "Bei Hinweisen auf Verstöße von Landwirten werden wir tätig. Es wird von unseren Mitarbeitern streng kontrolliert, bei Verstößen können Teile von EU-Prämien gestrichen werden", sagt Rüb. Schwanke berichtete, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Informationen der Bürger jeweils weitergegeben hätten.

In Naturschutzgebieten und Trinkwasserschutzzonen sind die Untere Wasser- oder Landschaftsbehörde zuständig. Hinweise auf Verstöße gebe es für 2013 nicht, sagte Schwanke. Auch der Landwirtschaftskammer sind Verstöße für Rade nicht bekannt. Zur Frage der Trinkwasserbelastung durch Gülle erklärte die Umweltbeauftragte nach Rücksprache mit dem Wupper- und Bergischen Trinkwasser-Wasserversorgungsverband, dass dadurch in Rade oder Umgebung die Nitratbelastung nicht entscheidend beeinflusst werde. Die Filter- und Speicherfunktion des Bodens sei besser als am Niederrhein, wo Nitratbelastung Thema sei. Kosten von 250 000 Euro (mit Kontrollen) in unserer Talsperrenregion würden über das Wassergeld abgerechnet.

Stellung bezieht der Pressesprecher der Landwirtschaftskammer auch zum neuen Drill-Verfahren, bei dem der Boden zum Einbringen der Gülle aufgeschlitzt wird: "Das ist fortschrittlich, weil der Boden wieder zusammengeklappt wird und weniger Gülle ins Wasser gelangt, weil sie nicht abgeschwemmt wird."

(RP)
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