Zwei Radevormwalder vor Gericht Gericht spricht Brüderpaar frei

Radevormwald · Partygäste versuchten einen Drogendealer zu decken und landeten vor Gericht. Um ihrem Nachbarn zu helfen, behaupteten die Partygäste, dass das gefundene Marihuana unter ihnen aufgeteilt werden sollte.

Ein Richter im Gerichtssaal hält das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Ein Richter im Gerichtssaal hält das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Geburtstagsfeier im Mai 2017 wird einem Brüderpaar (34 und 39 Jahre) noch lange in Erinnerung bleiben, denn an diesem Abend, gegen 22.30 Uhr, stürmte die Polizei die Wohnung des Gastgebers in Radevormwald. „Wir waren ein bisschen geschockt und nicht darauf vorbereitet, dass plötzlich zwölf Polizisten und ein Spürhund in der Wohnung stehen“, äußerten sich die Angeklagten vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht. Sie waren auch nach fast vier Jahren noch entsetzt über den Vorfall. Drogenbesitz und damit ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz warf die Staatsanwaltschaft den beiden Brüdern vor.

Der eigentliche Grund der Razzia war ein 35-jähriger Drogendealer, der in einer anderen Wohnung desselben Hauses wohnte. Ein Kunde hatte ihn bei der Polizei verpfiffen. Beim Eintreffen der Polizei war der Dealer jedoch Gast der Geburtstagsparty seines Nachbarn. In der Wohnung des 35-Jährigen stellte die Polizei später nicht unerhebliche Mengen Marihuana und Haschisch fest.

Um ihrem Nachbarn zu helfen, behaupteten die Partygäste, dass das gefundene Marihuana unter ihnen aufgeteilt werden sollte. „Das war im wahrsten Sinne des Wortes eine Schnapsidee“, betitelte die Staatsanwältin diese Absprache unter den alkoholisierten Gästen. „Wir wollten ihm nur helfen, haben das Angebot aber ein oder zwei Tage später wieder zurückgenommen“, fügte einer der angeklagten Brüder hinzu.

Der Nachbar und eigentliche Drogenbesitzer bestätigte das in seiner Zeugenaussage. „Das mit dem Aufteilen wurde nur gesagt, damit ich besser aus der Sache rauskomme. Aber ich habe alles auf mich genommen und meine Strafe dafür bekommen“, sagte er und sprach damit seine erhaltene, zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung an. Der 35-jährige Zeuge, der erst vor kurzem Vater geworden ist und einen neuen Lebensweg eingeschlagen hat, fügte beteuernd hinzu: „Das war ein dummer Fehler und wird auch nicht wieder vorkommen.“

Die Zeugenaussage entlastete das Brüderpaar – entsprechend kurz fiel das vorherige Plädoyer der beiden Verteidiger aus. Die beiden Angeklagten wurden daraufhin vom Gericht freigesprochen.

Warum die Radevormwalder trotz der deutlichen Hinweise aus den vorherigen Strafverfahren vor Gericht erscheinen mussten, erklärte der Richter am Ende der Verhandlung: „Wenn ein Verfahren anhänglich ist, muss es in dieser Konsequenz durchgezogen werden“, betonte er.

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