Radevormwald Gericht schickt Rader Straftäter (28) in Psychiatrie

Radevormwald · Als eine Gefahr für sich selbst und die Allgemeinheit betrachtet das Amtsgericht Wipperfürth einen 28-jährigen Radevormwalder, der von der Polizei aus seiner Wohnung geholt und vorgeführt werden musste. Vorgeworfen wird dem Mann gefährliche Körperverletzung.

Im Juni 2013 wollte der Arbeitslose ein Paket in einer Lotto-Annahmestelle mit integrierter Poststelle abholen. "Ich habe ihm gesagt, dass wir solche Pakete nur annehmen, aber nicht rausgeben", sagte der 61-jährige Geschäftsinhaber als Zeuge. Daraufhin habe sich der 28-Jährige willkürlich zwei Pakete vom Annahmestapel geschnappt und wollte den Laden verlassen. Der Inhaber versperrte ihm mit Hilfe von Kunden den Weg und informierte die Polizei. Der Angeklagte flüchtete ohne die Pakete.

Eine Viertelstunde später sei er erneut erschienen und habe dem Geschäftsmann mit einem scharfen Gegenstand eine oberflächliche, etwa acht Zentimeter lange Schnittwunde am Arm zugefügt. "Das hast du jetzt davon", soll er gerufen haben, bevor er aus dem Laden stürmte. Ob der Angeklagte ein Messer benutzt hat, konnte der Zeuge nicht bestätigen. "Er hat es unter der Hand gehalten. Ich habe kein Messer gesehen", gab er an.

Vor Gericht machte der 28-Jährige einen verwahrlosten und verwirrten Eindruck. Auch als Ordnungsamt und Polizei in seiner Wohnung erschienen, um ihn abzuholen, leistete er heftigen Widerstand. Zur Verhandlung wurden ihm Hand- und Fußfesseln sowie ein Mundschutz angelegt. Der Justizbeamte, der ihn zur Anklagebank führte, trug zum Schutz Handschuhe. Der Pflichtverteidiger hielt einen Sicherheitsabstand ein. Im Gerichtssaal waren außerdem fünf Rettungssanitäter, eine Notärztin, ein Einsatzleiter der Feuerwehr, ein Vertreter des Ordnungsamts sowie der gesetzlich bestellte Betreuer anwesend. Auf Fragen des Richters antwortete der Angeklagte nur wirr. Dabei behauptete der Radevormwalder, in Marokko geboren und in Afrika Kindersoldat gewesen zu sein. "Ich habe viele Ehefrauen auf der ganz Welt", gab er an. Ständig fiel der verwirrte Mann Richter und Staatsanwalt mit provozierenden Sprüchen ins Wort und bezeichnete den Zeugen als Lügner. Zum Tathergang selber äußerte er sich nicht.

Ein Arzt verlas eine Stunde lang ein 20-seitiges Gutachten über den physischen und psychischen Zustand des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Darin war von Wahnvorstellungen und krankhafter Verwirrung die Rede. Durch die Erkrankung ist eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen. Da der 28-Jährige schon mehrfach wegen Bedrohung auffällig geworden war, seien weitere Straftaten nicht auszuschließen. Eine zweite ursprünglich geladene Zeugin bat darum, nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, da sie in der Nachbarschaft des Angeklagten wohnt. Sie befürchtete einen Racheakt auf sie oder ihre Kinder.

Das Gericht ordnete die stationäre Unterbringung des Angeklagten in der psychiatrischen Klinik in Marienheide an und verwies das Verfahren zum Landgericht Köln.

Dort soll über die Strafe wie auch über einen möglichen Maßregelvollzug oder eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik entschieden werden.

(heka)
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