Radevormwald Gericht erlaubt kein Wohnen in Kräwinkel

Radevormwald · Klage von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht Köln nach richterlichem Hinweis zurückgezogen.

Es wird weiter keine Erstwohnsitze im Freizeitgebiet Kräwinkel geben. Die Rechtsauffassung der Stadt ist vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt worden. Klagen von Bürgern sind zurückgezogen worden. Das berichtet Jörn Ferner, der als Leiter des Bauaufsichtsamtes der Verhandlung in Köln beiwohnte.

Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht waren ordnungsbehördliche Verfügungen, die gegen etwa 30 Rader vor zwei Jahren eingeleitet worden waren. Im Herbst 2013 hatte die Stadt ihre Rechtsauffassung den Bürgern kundgetan und den Anwohnern dies mitgeteilt und Anhörungsbögen zur Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens verschickt. Zuvor hatten zahlreiche Bewohner des Freizeitparks Kräwinkel nach Landes-Meldegesetz ihren Zweitwohnsitz in einen Erstwohnsitz verwandelt. Als die Stadt im März 2014 nach ersten Gesprächen mit der Bezirksregierung ihre Auffassung bestätigt sah, hatten einige Kräwinkler einen Rückzug gemacht und ihr Erstwohnrecht wieder in ein Zweitwohnrecht verändert, andere hatten sich zusammengeschlossen. Stellvertretend hatten Kräwinkler geklagt.

Die Fälle mit melderechtlichem Erstwohnsitz werden von der Stadtverwaltung jetzt wieder aufgegriffen, sagt Jörn Ferner. "In den kommenden 14 Tagen soll es Gespräche mit der Kommunalaufsicht in Gummersbach und der Bezirksregierung in Köln geben." Danach wird die Stadt die ruhenden Ordnungsverfügungen aufleben lassen. Wie genau vorgegangen wird, das soll nach den Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden mitgeteilt werden.

Dabei stellt die Stadt bereits jetzt schon fest, dass sich die Bürger nicht auf Bestandsschutz berufen können. Wer sich in den beiden Bereichen als Eigentümer oder anderweitiger Besitzer niederlasse, der wisse um die Einschränkungen, die bereits vor Jahrzehnten festgelegt worden sind.

Zum Gerichtsverfahren sagt Jörn Ferner, dass der Richter in einem rechtlichen Hinweis an Kläger und Stadt erklärte, dass der Bebauungsplan der Stadt, der den Bereich als Freizeitgebiet mit Zweitwohnsitz ohne Dauer-Wohnnutzung vorsieht, rechtlich gültig ist und diese Wirksamkeit auch bleiben wird. "Das hat der Richter eindeutig hervorgehoben", sagt Ferner. Die überregionale Planung mit Ausweisung als Ferien- und Freizeitgebiet sei maßgebend. Ein von den Bürgern herangezogener Vergleichsfall für die Stadt Marienheide ziehe in Rade nicht. Dort waren wohl Erstwohnsitze nachträglich erlaubt worden.

Stellung bezieht Ferner auch zu den unterschiedlichen Landesgesetzen. Wenn ein Bürger nach dem Meldegesetz seinen Erstwohnsitz anmeldet, dann muss nicht geprüft werden, ob dies nach baurechtlichen Vorschriften an der Meldeadresse möglich ist. "Das obliegt einer zweiten Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde, die vor zwei Jahren nach Anmeldung von Erstwohnsitzen tätig geworden ist", sagt Ferner und ergänzt, dass die Stadt einen Erstwohnsitz in Kräwinkel nach den Baugesetzen wegen eines rechtlich gültigen Bebauungsplanes eben nicht dulden darf. Das sei auch der Unterschied zur oberbergischen Nachbarstadt Marienheide.

(wos)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort