Radevormwald Gericht belohnt Entzug nach der Trunkenheitsfahrt

Radevormwald · Nicht weit gekommen war eine unter erheblichem Alkoholeinfluss stehende Autofahrerin im Oktober vergangenen Jahres. Zum Glück. Ansonsten wäre vielleicht Schlimmeres passiert. Bereits beim Ausparken aus der Grundstücksausfahrt rammte die Radevormwalderin die Hauswand ihres Nachbarn. Anschließend fuhr sie in Schlangenlinien in Richtung Innenstadt, bis sie wenige hundert Meter weiter in einem Kreisverkehr von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte.

Hier endete die Fahrt der heute 43-Jährigen - ohne, dass sie selbst oder eine andere Person zu Schaden kam. "Ich bin sehr froh, dass ich niemanden verletzt habe", sagte die Angeklagte beim Strafverfahren am Amtsgericht in Wipperfürth. Dort musste sich die Autofahrerin wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

2,7 Promille Alkoholgehalt ergab die Blutprobe, die die Polizei noch am Tattag anordnete. An die Autofahrt konnte sich die Angeklagte nicht mehr erinnern. "Ich weiß, dass ich einkaufen wollte. Aber ich weiß nicht mehr, dass ich ins Auto gestiegen bin", gab sie vor der Richterin zu. Die Bewusstseinsstörung unter Alkohol ist auch im Strafgesetzbuch verankert. So ist eine Person mit einem Alkoholgehalt zwischen zwei und drei Promille in der Regel nur vermindert schulfähig.

Für die 43-Jährige war dieses Erlebnis so einschneidend, dass sie sich ihre Suchterkrankung eingestand und aktiv dagegen anging. Nach einer zehntägigen Entgiftung nahm die derzeit arbeitslose Frau an einer siebenwöchigen teilstationären Behandlung teil. Noch bis März ist sie stationär in einer Remscheider Klinik untergebracht.

"Die Behandlung tut mir sehr gut. Es geht darum, die Auslöser zu finden", schilderte sie vor Gericht. Die entstandenen Schäden an Hauswand und Baum in einer Gesamthöhe von rund 1200 Euro seien inzwischen reguliert. Beim Nachbarn habe sie sich für die ramponierte Schieferwand entschuldigt. Auch eine Arbeitsstelle hat die Radevormwalderin bereits in Aussicht.

Staatsanwältin und Richterin werteten die Reue und Einsicht der Angeklagten als strafmildernd und legten eine Geldstrafe im unteren Bereich des vorgegebenen Strafmaßes fest. Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verurteilte die Angeklagte zu 30 Tagessätze zu je zehn Euro - somit also zu 300 Euro Geldstrafe. Der Führerschein wurde nach der Trunkenheitsfahrt im Oktober eingezogen. Das Gericht verhängte eine weitere Führerscheinsperre von drei Monaten. "Es war eine Tat, die großes Gefährdungspotential barg. Aber Sie haben Bemühungen gezeigt, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen", würdigten Richterin und Staatsanwältin das Verhalten der Suchtkranken, die das Urteil erleichtert annahm.

(heka)
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