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Friedhofskonferenz in Radevormwald Gemeinsames Konzept für Friedhöfe

Radevormwald · Erste Friedhofskonferenz  mit Stadtverwaltung und den kirchlichen Trägern.

 Eine Gemeinschaftsgrabanlage mit 28 Erdbestattungsgräbern gibt es auf dem Friedhof der Reformierten Gemeinde.

Eine Gemeinschaftsgrabanlage mit 28 Erdbestattungsgräbern gibt es auf dem Friedhof der Reformierten Gemeinde.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Die Stadtverwaltung hat sich mit den kirchlichen Friedhofsträgern in Kontakt gesetzt und auf der ersten Friedhofskonferenz Mitte November mit ihnen über die Zukunft der Friedhöfe in Radevormwald gesprochen. Burkhard Klein, Leiter des Bauverwaltungsamtes, und Bürgermeister Johannes Mans berichteten im Bauausschuss über die Ergebnisse der ersten Konferenz, an der alle Träger mit insgesamt 20 Vertretern teilnahmen.

„Alle Friedhofsträger stehen vor dem gleichen Problem. Große Flächen laufen leer und können nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden“, sagt Klein. Momentan gibt es in Radevormwald etwa 300 Todesfälle pro Jahr und acht Friedhöfe. 70 Prozent aller Bestattungen sind Urnenbestattungen. „Die Flächen, die leer laufen, müssen vorgehalten werden. Außerdem gelten jahrzehntelange Ruhefristen und es gibt Pietätsfristen. Wir sind mit den Friedhofsträgern so verblieben, dass wir zunächst die erwarteten Bestattungen in Radevormwald erfassen, damit wir besser mit den Flächen planen können“, sagt Klein.

Das Ziel sei eine gemeinsame Friedhofsentwicklung, die auch ein einheitliches Gebührensystem vorsieht. Die Konkurrenzsituation zwischen den Trägern soll damit entschärft werden.

„Wir haben mit den Gemeinden eine sehr vertrauensvolle Diskussion geführt, die ein guter Einstieg in die Thematik war. Dieser Austausch muss jetzt aufrechterhalten werden“, sagt Bürgermeister Mans.

Nach dem Bericht zur Friedhofskonferenz kamen die Ausschussmitglieder zügig zu dem Schluss, dass der Tierfriedhof, den die FDP-Fraktion in einem Antrag forderte, keine städtische Aufgabe sei. „An dieser Stelle müssen private Investoren aktiv werden, die Stadt kann nur die Rahmenbedingungen ermöglichen“, sagt Mans.

„Die Nachfrage beim Städte- und Gebäudebund hat ergeben, dass es nicht zulässig ist, Tiere auf einem kommunalen Friedhof zu bestatten. Eine Mensch-Tier-Bestattung ist grundsätzlich zulässig. Die Urne mit den Überresten eines eingeäscherten Tieres kann einem Erdgrab beigegeben werden. Allerdings ist die Beisetzung der Urne des Tieres als Grabbeigabe anzusehen. Weiterhin muss beachtet werden, dass dementsprechend zuvor der menschliche Leichnam bestattet werden muss. Eine vorherige Beigabe der Urne des Tieres ist unzulässig“, beantwortete Burkhard Klein die Anfrage der FDP, die über eine Tierbestattung auf dem Kommunalfriedhof nachgedacht hatte.

Der Haushaltsbegleitantrag von Bündnis 90/Die Grünen, 10.000 Euro für die Errichtung eines Begräbniswaldes vorzuhalten, wurde aufrechterhalten. „Ich will den Betrag als Zeichen im Haushalt stehen haben“, sagte Bernd Bornewasser (Die Grünen).

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