Stadtverwaltung Radevormwald Führerschein-Umtausch läuft rege

Radevormwald · Je nach Geburtsjahrgang müssen Bürger ihren „Lappen“ bis 19. Januar umtauschen. Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, gibt es längere Fristen. Wer vor 1953 geboren ist und noch einen gültigen Führerschein nutzt, muss sich keine Sorgen machen, hier läuft die Frist noch bis 2033.

 Die alte Fahrerlaubnis wird mit dem neuen EU-Führerschein ausgewechselt.

Die alte Fahrerlaubnis wird mit dem neuen EU-Führerschein ausgewechselt.

Foto: dpa/Andrea Warnecke

Wer in den Jahren von 1953 bis 1958 geboren wurde und seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, der muss sich nun sputen. Bis zum 19. Januar läuft die Frist, in der die genannten Bürgerinnen und Bürger den alten „Lappen“ in den neuen EU-weiten Führerschein eintauschen müssen.

Entscheidend ist somit das Geburtsjahr des Besitzers, nicht das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde. Mit einer Ausnahme: Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, gibt es längere Fristen. Wer vor 1953 geboren ist und noch einen gültigen Führerschein nutzt, muss sich keine Sorgen machen, hier läuft die Frist noch bis 2033.

Auch im Servicebüro der Stadt an der Hohenfuhrstraße können Bürger die Führerscheine umtauschen. Mitbringen muss man neben dem Schein seinen Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühren in Radevormwald liegen zwischen 37,30 und 43,40 Euro. „Wer den Umtausch beim Straßenverkehrsamt machen lässt, der zahlt 25,30 Euro“, erklärt der Radevormwalder Ordnungsamtleiter Jochen Knorz. Dafür müsse der Bürger dann aber auch die Anfahrt nach Gummersbach in Kauf nehmen. Ist der alte Führerschein einst nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt worden, müssen die Besitzer zum Umtausch zudem eine Karteikartenabschrift der jeweiligen Behörde mitbringen.

Viele Bürger sind in den vergangenen Wochen mit ihrem alten Schein bereits im Servicebüro vorstellig geworden. „Wir hatten in diesem Monat bereits 41 Fälle, das ist viel“, sagt Knorz. Wer es nicht mehr rechtzeitig schaffen sollte, den Umtausch bis Mittwoch nächster Woche zu bewerkstelligen, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Zu bedenken ist, dass man ohne den gültigen neuen Führerschein quasi so unterwegs ist, als hätte man die gültige Fahrerlaubnis nicht dabei, was zu Ärger führen kann, besonders wenn man mit den alten Dokumenten im Ausland unterwegs ist. Daher sollten alle Führerscheinbesitzer, die in den genannten Jahren geboren wurden und den Umtausch noch nicht durchgeführt haben, nicht zögern, sich rasch mit dem Servicebüro der Stadt in Verbindung zu setzen.

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