Busbahnhof Radevormwald Sexuelle Nötigung – wahr oder erfunden?

Radevormwald · Wenn Zeugen-Aussagen auf tönernen Füßen stehen, wird’s schwierig mit der Wahrheitsfindung vor Gericht – wie jetzt in einem Radevormwalder Fall. Die Anklage lautete auf sexuelle Nötigung, am Ende stand ein Freispruch.

 Im Bereich des Rader Busbahnhofs soll sich die sexuelle Belästigung zugetragen haben.

Im Bereich des Rader Busbahnhofs soll sich die sexuelle Belästigung zugetragen haben.

Foto: Wolfgang Scholl

An einem Nachmittag im März hatten sich zwei Freundinnen in der Innenstadt vor dem Jugendzentrum getroffen. Dort wurden sie in sehr gebrochenem Deutsch von einem 19-Jährigen angesprochen, der Ausgaben einer Obdachlosenzeitung verkaufte. Die 14 und 17 Jahre alten Mädchen kauften ihm keine Zeitung ab, schenkten ihm aber einen Euro. Der junge Mann setzte sich zu ihnen, machte ihnen angeblich Komplimente und forderte sie auf, gegen Geld mit ihm zu schlafen. Zumindest behaupteten die Mädchen das später bei der Polizei.

Da hatten sie Strafanzeige erstattet nach einem Vorfall, der sich ihrer Schilderung zufolge wenig später am Busbahnhof ereignet hatte. Demnach hatte die 17-Jährige die öffentliche Toilette aufgesucht. Der 19-Jährige, so die Darstellung der Jugendlichen, sei ihr mit heruntergelassener Hose gefolgt, habe sie festgehalten, begrabscht und sexuell bedrängt. Nur mit Mühe sei es ihr gelungen, ins Freie zu flüchten, wo die Freundin wartete. Beide riefen die Polizei. Die Folge war ein Ermittlungsverfahren und nun der Prozess gegen den 19-jährigen Rumänen vor dem Jugendschöffengericht in Wipperfürth.

Der Anklagevorwurf gegen den jungen Mann, der 2015 mit Eltern und Geschwistern nach Deutschland kam und seitdem in Remscheid lebt: sexuelle Nötigung einer Jugendlichen. Diesen Vorwurf bestritt der Angeklagte, für den wegen seiner fehlenden Deutschkenntnisse ein Dolmetscher bestellt worden war, energisch: Weder habe er den Mädchen bezahlten Sex angeboten, wozu er aufgrund seiner mangelhaften Sprachkenntnisse auch gar nicht in der Lage sei, noch sei es zu dem Vorfall auf der Toilette gekommen. Über den Dolmetscher sagte der 19-Jährige aus: „Ich wollte nichts von den Mädchen. Das ist alles gelogen.“ Er habe eine Verlobte und mir ihr ein kleines Kind, andere Frauen interessierten ihn nicht. Tatsächlich sei er damals auf dem öffentlichen WC gewesen, aber auf der Herren-Toilette und allein.

Entscheidend war nun im Prozess die Aussage der 17-Jährigen. Bis ins Detail schilderte sie, wie sie angeblich in der Damen-Toilette von dem 19-Jährigen bedrängt worden war. Allerdings: Die Details waren andere als die, die sie bei der Polizei angegeben hatte. Am Ende blieben Zweifel, zumal das Mädchen in einem früheren Verfahren schon einmal einen Mann zu Unrecht beschuldigt hatte, sich sexuell an ihr vergangen zu haben.

Die Aussage ihrer ebenfalls als Zeugin geladenen Freundin konnten die Zweifel nicht ausräumen, da sie nicht mit in den Toilettenräumen gewesen war. Bei der Polizei hatte sie angegeben, gesehen zu haben, dass der 19-Jährige mit heruntergelassener Hose die Toilette betreten habe. Vor Gericht wiederholte sie, er habe den Knopf der Hose und den Reißverschluss geöffnet gehabt. Aber: Der Mann trug eine Jogginghose – ohne Knopf und Reißverschluss. Der Wahrheitsfindung diente also auch die Aussage der 14-Jährigen nicht, die im Übrigen auf Nachfragen bestätigte, dass ihre Freundin öfters Lügen erzähle.

Objektive Spuren von der behaupteten sexuellen Nötigung gab es nicht. Deshalb und wegen der wenig glaubhaften Schilderungen der Mädchen entschied das Gericht entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin auf Freispruch. Der 19-Jährige, der am angeblichen Tattag vorläufig festgenommen war, bekommt dafür eine Entschädigung. Abschließend stellte der Vorsitzende Richter ihm gegenüber klar: „Wir sprechen Sie frei, aber wir glauben Ihnen nicht. Wir sind überzeugt, dass da auf der Damen-Toilette etwas passiert ist – nur was, können wir hier nicht mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit klären.“

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