Radevormwalder erschien nicht zur Gerichtsverhandlung Freispruch nach Nötigungsvorwurf

Radevormwald · Ein Radevormwalder machte Ärger bei der Zwangsstilllegung seines Fahrzeugs. Der Eigentümer bestand darauf, die Polizei zu rufen. Zudem habe er dem Verwaltungsmitarbeiter ein Schreiben über die gültige Versicherung für das Fahrzeug vorgelegt.

 Vor dem Wipperfürther Amtsgericht hätte eigentlich der Angeklagte aus Radevormwald erscheinen müssen, tat er aber nicht.

Vor dem Wipperfürther Amtsgericht hätte eigentlich der Angeklagte aus Radevormwald erscheinen müssen, tat er aber nicht.

Foto: NN/nn

Eine Verkettung unglücklicher Umstände brachte einen 25-jährigen Radevormwalder vor Gericht. Er soll im April 2020 einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts am Weggehen gehindert und damit genötigt haben. Für diese Tat flatterte dem jungen Mann ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) ins Haus, wogegen er Einspruch einlegte. Zur Präsenzverhandlung am Wipperfürther Amtsgericht erschien der Angeklagte jedoch nicht. Auch der Anwalt konnte seinen Mandanten nicht erreichen. „Das passt eigentlich nicht zu ihm“, betonte der Verteidiger. Da auch der betroffene Mitarbeiter der Kreisverwaltung als Zeuge geladen war, eröffnete der Richter ohne den Angeklagten die Verhandlung. „Mal sehen, wie weit wir kommen“, sagte er.