Behörde für Radevormwald und Hückeswagen Finanzamt: Erklärung zur Grundsteuer jetzt abgeben

Radevormwald/Hückeswagen · Mit dem 31. Januar läuft die Frist ab, doch ein großer Teil der Grundstückseigentümer hat die Unterlagen noch nicht geschickt, teilt das Finanzamt Wipperfürth mit.

 Das Finanzamt weist auf die verstreichende Frist hin.

Das Finanzamt weist auf die verstreichende Frist hin.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

(s-g) Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist in den vergangenen Tagen im Finanzamt Wipperfürth stark gestiegen. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bisher sind landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen.

„Im Finanzamt Wipperfürth wurden bisher 17.600 Erklärungen abgegeben, rund 49 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, erklärt Eva Wochner, Leiterin des Finanzamts Wipperfürth. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab. Am Dienstag, den 31. Januar 2023, endet die Frist zur Abgabe.“

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, wird die Abgabe gemahnt. Gibt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so die Leiterin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“

Außerdem steht eine Übersicht häufiger Fragen (FAQ) mit Antworten zur Verfügung. Das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort ebenfalls zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

(s-g)
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